„Verzögerungstaktik der Staatsanwaltschaft“
Entscheidung des OLG – Joachim Wolbergs kritisiert „künstliche Trennung von Verfahren“

17.04.2019 | Stand 03.08.2023, 16:04 Uhr
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Joachim Wolbergs hat sich am Mittwoch, 17. April, in einer Pressemitteilung zu drei Themenkomplexen zu Wort gemeldet. Einerseits dankt er der Polizei und vor allem auch dem scheidenden Polizeipräsidenten Gerold Mahlmeister für die geleistete Arbeit, zum anderen nimmt er Stellung zu Vorermittlungen wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Zuletzt äußert er sich auch zur Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg, eine weitere Anklage zuzulassen.

REGENSBURG Am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht gemeldet, dass die weitere Anklage gegen Joachim Wolbergs im Zusammenhang mit dem Immobilien-Zentrum zugelassen wird. Das Landgericht hatte die Zulassung abgelehnt, dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Im aktuellen Verfahren ist mit einem Urteil Ende Juni/Anfang Juli zu rechnen. Eine neuerliche Anklage wird den endgültigen Abschluss der „Causa Wolbergs“ weiter verzögern.

Wir dokumentieren das Wolbergs-Schreiben im Wortlaut.

„Aus gegebenem Anlass sehe ich mich gezwungen, zu drei Sachverhalten im Rahmen dieser Pressemitteilung Stellung zu nehmen.

Ruhestandsversetzung des Polizeipräsidenten Gerold Mahlmeister

In der Mittelbayerischen Zeitung vom heutigen Tag erscheint abgedruckt ein Interview mit dem Polizeipräsidenten Gerold Mahlmeister anlässlich seiner bevorstehenden Ruhestandsversetzung. In diesem Interview wird der Polizeipräsident auch mit Fragen der Ermittlungen der Kriminalpolizei gegenüber meiner Person konfrontiert. Unter anderem wird er damit konfrontiert, ich hätte schwere Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft erhoben. Aufgrund dieser Veröffentlichung sehe ich mich zu folgenden Klarstellungen gezwungen:

1. Ich bedanke mich ausdrücklich bei dem Polizeipräsidenten Gerold Mahlmeister dafür, wie er unsere frühere Zusammenarbeit beschrieben hat. Ich möchte mich bei ihm ausdrücklich für die von ihm geleistete Arbeit für die öffentliche Sicherheit insbesondere in der Stadt Regensburg bedanken, ebenso für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich wünsche ihm von Herzen alles erdenklich Gute, Gesundheit, Zufriedenheit und einen wirklich tollen neuen Lebensabschnitt.

2. Ich verwahre mich gegen den pauschal erhobenen Vorwurf, ich hätte schwere Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft erhoben. Richtig ist, dass ich gegen die gegen mich ermittelnde Staatsanwaltschaft und gegen die gegen mich ermittelnden Personen bei der Kriminalpolizei Regensburg schwere Vorwürfe erhoben habe, weil es in meinen Augen unterlassen wurde, der gesetzlichen Verpflichtung, auch in Richtung Unschuld zu ermitteln, nachzukommen und weil ich diesen Teil der Kriminalpolizei und die Personen bei der Staatsanwaltschaft, die für mein Verfahren zuständig sind, dafür verantwortlich mache, dass ich zu Unrecht in sogenannte Untersuchungshaft genommen wurde, was wohl inzwischen auch vor dem Hintergrund der Beweisaufnahme allen Beteiligten klar geworden sein dürfte. Außerdem dafür, dass inzwischen jedes Maß und Ziel verloren gegangen ist, weil man dort offensichtlich von einem so grandiosen Ermittlungseifer getrieben ist, dass eine Verurteilung zwingend erfolgen muss.

3. In Bezug auf die Polizei ist mir die Feststellung wichtig, dass ich immer, und insbesondere während meiner gesamten Amtszeit als Bürgermeister und Oberbürgermeister, die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei sehr geschätzt und respektiert habe. Ich habe bei allen sich bietenden Gelegenheiten deutlich gemacht, wie dankbar ich für die geleistete Polizeiarbeit bin, weil sie einer der Garanten für die öffentliche Sicherheit ist und öffentliche Sicherheit die Grundlage für Freiheit. Ich habe das in Reden deutlich gemacht, bei meinen jährlichen Weihnachtsbesuchen bei allen Dienststellen der Polizei, aber, wie ich meine, auch dadurch, dass ich in regelmäßigen Abständen Nachtschichten mit der Streifenpolizei verbracht habe, um mir ein Bild von ihrer Arbeit zu machen, die mich immer sehr beeindruckt hat und vor der ich großen Respekt habe. Daran hat sich bis heute in keinem Punkt etwas geändert.

Vorermittlungen wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen

Ich hatte heute Vormittag eine Zeugeneinvernahme in Bezug auf Vorermittlungen wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Der Hintergrund dieser Zeugeneinvernahme ist die Tatsache, dass ich im laufenden Verfahren gegen mich vor dem Regensburger Landgericht im Rahmen der Beweisaufnahme an unterschiedlichen Stellen, zuletzt bei dem Thema Kreditvergabe der Sparkasse an Herrn Tretzel und bei dem untauglichen Versuch der Staatsanwaltschaft, meine Glaubwürdigkeit durch den Zeugen Becker infrage zu stellen, davon berichtet hatte, dass es offensichtlich die Herausgabe von nicht-öffentlichen Unterlagen gegeben hat. Diese Tatsache hat die Staatsanwaltschaft nun zum Anlass genommen, Vorermittlungen in die Wege zu leiten. Dabei hat die Staatsanwaltschaft die ermittelnde Kriminalpolizei nicht etwa mit Informationen zu diesen Themen versorgt, sondern lediglich in Form eines „Dreizeilers“ dazu aufgefordert, Vorermittlungen anzustellen. Dies mutet deshalb komisch an, weil die Staatsanwaltschaft in meinem Fall in Bezug auf die Herausgabe eines Dienstgeheimnisses an einen Journalisten, ihren Ermittlungseifer gar nicht stoppen konnte und letztendlich diese Herausgabe sogar zu einem Haftgrund erklärt hat. Dieses Verfahren, das ein Jahr lang von der Staatsanwaltschaft gar nicht bearbeitet und einfach liegen gelassen wurde, ist zwischenzeitlich eingestellt.

Dass es die Staatsanwaltschaft nun bei Ermittlungen gegenüber anderen Personen in Bezug auf die Frage der Herausgabe von nicht-öffentlichen Unterlagen nicht so genau nimmt und sich der Ermittlungseifer sehr in Grenzen hält, macht der „Dreizeiler“ deutlich, mit dem die Kriminalpolizei um Ermittlungen gebeten wurde. Nachdem die Staatsanwaltschaft dazu offensichtlich nicht in der Lage ist, werde ich also nun selber der Kriminalpolizei alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, um die Vorermittlungen sachgerecht führen zu können. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Beamtin und dem Beamten der Kriminalpolizei, die mich heute verhört haben, weil ich gemerkt habe, dass sie ein wirkliches Interesse an der Sache haben, anders als die Staatsanwaltschaft.

Entscheidung des OLG von heute – weiteres Verfahren gegen mich

Auf der Fahrt zur Zeugeneinvernahme bei der Kriminalpolizei habe ich über meine Verteidigung erfahren, dass heute eine Entscheidung des OLG in Bezug auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft eingegangen ist. Das OLG hat also nun die Entscheidung des Regensburger Landgerichtes, ein weiteres Verfahren gegen mich in Bezug auf das Immobilien-Zentrum und Herrn Thomas D. nicht zu eröffnen, aufgehoben. Damit wird es zu einem weiteren Verfahren gegen mich kommen. Ich bedaure diese Entscheidung sehr, weil damit das eintritt, was von der Staatsanwaltschaft mit der künstlichen Trennung von Verfahren beabsichtigt war und ist, nämlich den Versuch zu unternehmen, mich über rein zeitliche Abläufe und eintretende materielle Schwierigkeiten ins Abseits zu stellen. Aber selbstverständlich habe ich die Entscheidung so hinzunehmen und zu akzeptieren.

Die Entscheidung hat natürlich auch einen positiven Aspekt, weil es nun die Möglichkeit gibt, über ein Hauptverfahren die breite Öffentlichkeit über die mir gemachten Vorwürfe zu informieren und meine Sicht der Dinge darzustellen. Dabei wird deutlich werden, dass es im vorliegenden Fall nie einen Tatbestand einer Bestechung und Bestechlichkeit gegeben hat und ich kann in diesem Zusammenhang dann auch darstellen, warum ich davon überzeugt bin, dass Herrn Thomas D. ein Strafbefehl „abgenötigt“ wurde.

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung muss ich wohl auch davon ausgehen, dass in Sachen Schmack noch ein weiteres Verfahren auf mich zukommt. Auch darauf bin ich bestens vorbereitet und werde alles dafür tun, deutlich zu machen, dass es auch in diesem Fall nie einen Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit bzw. Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung gegeben hat.

Ich bin also auf der einen Seite froh, dass nun die Öffentlichkeit in aller Breite davon erfährt, was die Staatsanwaltschaft sehr phantasievoll an Vorwürfen konstruiert hat und dass ich zu diesen Vorwürfen Stellung nehmen kann. Wie ich meine Verteidigung im nun vorliegenden Fall organisieren kann, vor dem Hintergrund, dass meine materiellen Möglichkeiten erschöpft sind, werde ich irgendwie regeln können. Vor dem Hintergrund des nun vorliegenden Erfolges für die Staatsanwaltschaft und der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung bin ich nicht gewillt, mit der Herausgabe der Anklagevorwürfe und meiner Einwände dazu bis zu einem Hauptverfahren zu warten. Ich werde also nach Absprache mit meiner Verteidigung zeitnah alles öffentlich machen, was ich zu den Anklagevorwürfen weiß und ich werde dazu entsprechende Stellungnahmen abgeben. Das bin ich den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt schuldig, die nun seit zweieinhalb Jahren auf die Arbeit ihres Oberbürgermeisters verzichten müssen, weil die Ermittlungsbehörden bei ihrer Arbeit alle Zeit der Welt haben, ohne dass auch nur irgendjemand in der Lage wäre, sie zu beschleunigen oder sie zu stoppen.

Ich gehe davon aus, dass sich nun auch die Landesanwaltschaft endlich einmal dazu herablässt, die Tatsachen neu einzuordnen und das jetzt laufende Verfahren auch regelmäßig vor Ort zu verfolgen, um umgehend meine Suspendierung aufzuheben, die vor dem Hintergrund von Vorwürfen, aber keiner einzigen Verurteilung zum jetzigen Zeitpunkt, unverantwortbar ist und jeglichem Demokratieverständnis widerspricht.

Ich habe immer darauf hingewiesen und dabei bleibt es, dass für die Frage meiner politischen Zukunft das Urteil in dem jetzt laufenden Verfahren vor dem Regensburger Landgericht entscheidend ist. Nur davon wird abhängen, ob ich wieder für das Amt des Oberbürgermeisters kandidiere oder nicht. Ich bin nicht bereit, mich der Taktik der Staatsanwaltschaft, zeitliche Verzögerungen in beliebigem Stil und willkürlich vorzunehmen, zu beugen. Die heutige Entscheidung des OLG bestätigt mich zusätzlich, dass es Situationen im Leben geben kann, bei denen man, wenn für mich auch zunächst unvorstellbar, staatlicher Willkür in einer Weise ausgesetzt ist, die ich unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht für möglich gehalten habe.

Ich werde mich also mit aller Macht weiter zur Wehr setzen, nur deshalb, weil ich so felsenfest davon überzeugt bin, nie bestochen worden und nie bestechlich gewesen zu sein und nie bewusst etwas Strafbares getan zu haben. Ich werde also weiter dafür kämpfen, dass meine Unschuld bewiesen wird und ich wieder voll rehabilitiert werde. Vor dem Hintergrund der Verzögerungstaktik der Staatsanwaltschaft war es deshalb nun doppelt sinnvoll, Grundlagen und Entscheidungen für meine weitere politische Arbeit auf den Weg zu bringen. Eine weitere Bewertung der Entscheidung des OLG können Sie der Pressemitteilung meiner Verteidigung entnehmen, die sie zwischenzeitlich schon erreicht haben dürfte.

Regensburg