Urteil abwarten
Sparkassen-Verwaltungsrat behält sich rechtliche Schritte gegen Staatsanwaltschaft vor

07.04.2019 | Stand 13.09.2023, 0:12 Uhr
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Der Verwaltungsrat beriet über Wolbergs-Prozess und Regress gegen den Freistaat Bayern. Eigentlich sollte die Sache beerdigt werden, doch es gab eine Intervention des Verwaltungsrates. Jetzt muss die Sparkasse das Urteil im Wolbergs-Verfahren abwarten.

REGENSBURG Die Sparkasse möchte erst das Urteil des Landgerichts abwarten, bevor sie eine Entscheidung trifft, ob rechtliche Schritte gegen den Freistaat Bayern eingeleitet werden. Das teilte der Sprecher des Vorstands, Christian Orschler, auf Anfrage mit. Nach Informationen dieser Zeitung traf sich am vergangenen Freitag der Verwaltungsrat der Sparkasse. Dieser debattierte darüber, wie mit der vom früheren Verwaltungsratsvorsitzenden und suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erhobenen Aufforderung umgegangen werden soll, den Freistaat in Regress zu nehmen. „Wenn ich nochmals ins Amt komme, dann wird das Thema strafrechtlich aufgegriffen“, sagte Wolbergs im Prozess, nachdem Landrätin Tanja Schweiger zu dem Kredit im Zeugenstand ausgesagt hatte. Die Sparkassen-Vorstände würden sich nach Meinung Wolbergs „der Untreue schuldig machen, wenn sie nicht gegen die Staatsanwaltschaft und den Freistaat klagen.“

Hintergrund ist ein Kredit an Volker Tretzel, der im Februar 2016 als Organkredit – Tretzel war Verwaltungsratsmitglied und damit ein Organ der Sparkasse – an ihn vergeben wurde. Tretzel wurde offenbar von den Sparkassen-Vertretern schon lange bekniet, doch endlich Kunde zu werden. Als er 130 Kilogramm Gold, das im Keller der Sparkasse lagerte, aus seinem Firmen- ins Privatvermögen überführen wollte, nahm er 4,5 Millionen Euro auf. Dabei geriet der Zinssatz von 0,6 Prozent zunächst in den Fokus der Ermittler. Erstmals aufgetaucht war der Kredit sodann im Haftbefehl gegen Wolbergs und Tretzel im Januar 2017. Im Dezember 2016 hatte die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung in der Sparkasse durchgeführt. In Medienberichten aus dem Februar 2017 fehlte aber die Bearbeitungsgebühr, die nochmals 0,5 Prozent betrug. Insgesamt zahlte Tretzel für die zehn Monate einen Zinssatz von 1,17 Prozent inklusive Gebühren.

In einigen Berichten aber fehlte diese Gebühr. Nach Aussage Schweigers vor Gericht habe die mediale Jagd auf sie erst geendet, als Schweiger die Staatsanwaltschaft aufgefordert hatte, die falsche Zahl richtigzustellen. „Von da ab war Ruhe“, sagte Schweiger vor Gericht. Dass der Kredit dennoch in der Anklage landete, verwundert – der Chef der Ermittlungsgruppe Spenden hatte vor dem Landgericht ausgesagt, dass er zu dem Schluss gekommen war, der Kredit sei nicht ungewöhnlich gewesen. Das Urteil, das Ende Juni oder Anfang Juli fallen wird, wird also Klarheit bringen, wie die Sparkasse weiter agiert. Gleichzeitig ist schwierig, dass die Sparkasse einen finanziellen Schaden aus dem Fall überhaupt erst einmal beziffern müsste. Offenbar wollte der Sparkassen-Vorstand des Thema eher abräumen, doch eine Intervention von Verwaltungsräten hatte am Ende dafür gesorgt, dass das Thema nur vertagt wurde.

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