Psychiatrie
201 Patienten im Maßregelvollzug in Regensburg – 60 davon sind Risikopatienten

16.03.2019 | Stand 13.09.2023, 6:50 Uhr
−Foto: n/a

Debatte über Ausgang aus der Forensik in Straubing wirft auch in Regensburg Fragen auf: wie viele solcher Patienten gibt es eigentlich in Regensburg? Und wie groß ist das Risiko für die Bevölkerung?

REGENSBURG Seit Anfang Februar wird in Straubing über einen begleiteten Ausgang eines Forensik-Patienten gestritten. Hintergrund ist die angebliche Zusage von Landespolitikern aus den 70er Jahren, wonach es aus der Forensik in Straubing niemals einen Ausgang geben dürfte, um die Bevölkerung zu schützen. Doch die zuständige Strafvollstreckungskammer des Regensburger Landgerichts hat den Ausgang angeordnet, denn alles andere sei rechtlich bedenklich. Der 46-Jährige hatte sich zwei Stunden in Straubing aufgehalten, hatte dabei in einer Kirche eine Kerze angezündet und seiner Mutter Kreuzworträtselhefte gekauft.

Doch auch in Regensburg gibt es eine Forensik, in der Straftäter untergebracht sind, die aufgrund einer psychischen Erkrankung im BKH und nicht in der Justizvollzugsanstalt untergebracht sind. Wir haben nachgefragt, um wie viele Patienten es sich eigentlich handelt.

Derzeit, so ein Sprecher der medbo, befinden sich im Regensburger BKH 201 Patienten, die aufgrund einer Straftat im Maßregelvollzug sind.

Nach Angaben des Sprechers sind derzeit 60 dieser Patienten als sogenannte „Risikopatienten“ eingestuft. Es geht dabei um die Straftaten, die sie begangen haben – fiel ein Urteil wegen eines sogenannten „Indexstraftat“, wird der Patient automatisch als Risikopatient eingestuft. „Allerdings lässt sich anhand dieser Unterteilung keine Aussage über den Grad der „Gefährlichkeit“ der untergebrachten Person treffen, da aus der Indexstraftat nicht auf die Rückfallgefahr geschlossen werden kann“, so der medbo-Sprecher weiter.

Die Gefährlichkeitseinschätzung spielt aber eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über Lockerungen. Doch wie erfolgt diese Einordnung? Der Sprecher erklärt dies so: „Die Patienten durchlaufen Lockerungsstufen von 0 über A, B, C bis D. Die Höherstufung im Lockerungsprozess ist abhängig davon, ob durch die zunehmenden Freiheitsgrade, die die höhere Stufe mit sich bringt, die Behandlung und die soziale Wiedereingliederung gefördert werden kann“, heißt es. Eine Lockerung werde nur dann gewährt, „wenn nach allen aus der bisherigen Behandlung gewonnenen Erkenntnissen davon auszugehen ist, dass die untergebrachte Person die ihr eingeräumten Vollzugslockerungen nicht zu Straftaten oder Flucht missbrauchen wird.“ Bei jeder Höherstufung werde im Rahmen von Lockerungskonferenzen nach Rücksprache mit der Vollstreckungsbehörde die „Gefährlichkeit diskutiert und neu eingeschätzt.“ Vor der konkreten Gewährung jeder Lockerung – das heißt bei Aufschluss der Tür – „wird der aktuelle Zustand des Patienten erfasst und der Fortbestand der Lockerungseignung überprüft“, so der Sprecher.

Ausgang bis zu 24 Stunden in der Woche

Patienten der Lockerungsstufe A dürften demnach die Station nur in Personalbegleitung verlassen. Patienten mit Lockerungsstufe B wird täglich für mindestens eine Stunde unbegleiteter Freigang auf dem Klinikgelände, Patienten mit Lockerungsstufe C wird täglich unbegleiteter Ausgang auch außerhalb des Klinikgeländes bis zu zwölf Stunden am Stück gewährt. Insgesamt dürfen sich diese Patienten 24 Stunden in der Woche frei bewegen. Doch wie gefährlich sind diese Lockerungen für die Bevölkerung? In 100.000 Fällen, in denen der Maßregelvollzug gelockert wurde, kam es im Jahr 2014 in Deuschland zu 16 Missbräuchen. In Regensburg seien laut dem Sprecher in den vergangenen fünf Jahren nur einmal Missbräuche vorgekommen – damals waren zwei Sexualstraftäter während eines Ausgangs in den Regensburger Arcaden geflohen. „Mehr als 99,99 Prozent der Lockerungen in Regensburg laufen problemlos“, so der Sprecher.

In der Debatte um den Straubinger Fall hatte ein Grünen-Abgeordneter zudem ins Spiel gebracht, dass die Straubinger oohnehin regelmäßig Besuch von Forensik-Patienten bekämen – wenn nämlich Besuche beim Eishockey erfolgten. „Es ist nicht bekannt, dass eine solche begleitete Freizeit stattgefunden hat“, sagt der medbo-Sprecher. Wäre dies so, dann würden drei Begleiter auf einen Patienten kommen, zwei müssten von sieben Begleitern während des Eishockey-Spiels begleitet werden.

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