Landgerichtspräsident nimmt Stellung
Nach Äußerungen zur Amtstauglichkeit von Joachim Wolbergs – Landgericht Regensburg pocht auf Neutralität

06.03.2019 | Stand 03.08.2023, 12:27 Uhr
−Foto: n/a

Der pensionierte Vizepräsident des Landgerichts Regensburg, Werner Ebner, hat sich in einem Gastbeitrag über Joachim Wolbergs und seine Eignung als Oberbürgermeister geäußert. Die zog zahlreiche Reaktionen nach sich. Auch am Landgericht Regensburg wurde man offenbar von der Berichterstattung aufgescheucht.

REGENSBURG Ebner zählt in seinem Beitrag Gründe auf, die seiner Meinung nach „erhebliche Zweifel an seiner Eignung zum Oberbürgermeister“ aufkommen ließen.

Dazu nimmt nun Horst Böhm, Präsident des Landgerichts (Foto), Stellung: „Am vergangenen Wochenende wurde in zwei Regensburger Medien eine Stellungnahme des früheren Vizepräsidenten des Landgerichts Regensburg, Werner Ebner, zur Eignung von Joachim Wolbergs für das Oberbürgermeisteramt veröffentlicht. Der Verfasser ist als Vizepräsident des Landgerichts a. D. bezeichnet. Einer der Artikel zeigt ihn auf einem Foto mit Richterrobe am Richtertisch des Sitzungssaals, in dem derzeit gegen Joachim Wolbergs ein Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg stattfindet. Vor allem der Artikel mit dem Foto aus der aktiven Dienstzeit des ehemaligen Vizepräsidenten hat in zahlreichen Leserkommentaren zu Protesten unter Hinweis auf die Unabhängigkeit der für das laufende Strafverfahren zuständigen Kammer geführt. In einem auf die Darstellung erwidernden Medienbeitrag ist sogar von einem ,Sondertribunal‘ die Rede. Vor diesem Gesamthintergrund besteht Anlass für folgende Klarstellungen: Bei der Stellungnahme von Herrn Ebner handelt es sich um eine Äußerung, die vom Landgericht Regensburg weder initiiert noch sonst beeinflusst worden ist. Das Landgericht Regensburg enthält sich ausdrücklich jeder Bewertung der Amtstauglichkeit von Joachim Wolbergs. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hat einen Prozess von besonderer lokaler und regionaler Bedeutung zu führen. Um eine angemessene Teilnahme und Information der Öffentlichkeit zu ermöglichen, hat die Kammervorsitzende entsprechende Vorkehrungen getroffen, die von der Verwaltung des Landgerichts Regensburg unterstützt werden. Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und in der Kommunikation mit den Medien genießt dabei absolute Priorität. Es ist beabsichtigt, dies auch künftig so zu handhaben.“

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