Kommentar
Ehemaliger Landgerichts-Vizepräsident richtet ein Sondertribunal Wolbergs ein

04.03.2019 | Stand 13.09.2023, 6:47 Uhr
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In einem sogenannten Gastbeitrag hat sich der pensionierte Vizepräsident des Landgerichts Regensburg, Werner Ebner, über Joachim Wolbergs und seine Eignung als Oberbürgermeister geäußert. Doch weil er juristische Wertungen vornimmt, als sei er selbst der entscheidende Richter, hat Ebner damit das Ansehen der urteilenden Wirtschaftsstrafkammer und des Landgerichts schwer beschädigt.

REGENSBURG Ein unerhörter Vorgang: Der pensionierte Vizepräsident des Landgerichts, Werner Ebner, hat sich in einem Beitrag an ausgewählte Medien und Blogs gewandt. Lediglich ein Blog veröffentlichte Ebners Ausführungen unter der Überschrift „Ist Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister geeignet?“ Was dann folgt, ist eine noch nie da gewesene Missachtung des Regensburger Landgerichts und der Wirtschaftskammer unter Vorsitz von Elke Escher. Denn Ebner, einst ein hochgeachteter Vorsitzender der Großen Strafkammer, hat eine Art Sondertribunal etabliert. Fraglich ist, ob es auch Konsequenzen für ihn als Pensionär hat: Eigentlich gilt ein Mäßigungsgebot für Richter im Hinblick auf öffentliche Fragen.

Ebner arbeitet sich in diesem Beitrag ab an Wolbergs, jedoch nicht an seiner politischen Leistung für die Stadt, wie die Überschrift vermuten lassen würde. Vielmehr tut er so, als bewerte er aus dem Zusammenhang gerissene Tatsachen, wie er es als Richter getan hatte, als er Morde zu beurteilen hatte. Ein Beispiel: Er kommt auf die Protokoll-Affäre zu sprechen. Der derzeit mit Wolbergs angeklagte Franz W. wurde 2016 zum technischen Leiter der Stadtbau bestellt. Öffentlich kam der Vorwurf auf, Wolbergs habe das gelenkt und gesteuert. Es ist wahr: Wolbergs hat damals die Protokolle an den Autor dieses Kommentar weitergegeben. Doch darin steht etwas völlig anderes als das, was damals öffentlich behauptet wurde – Wolbergs hatte W. nicht vorgeschlagen. Als Christian Schlegl die Aufhebung des Beschlusses verlangte, stimmte Wolbergs mit Schlegl dafür!

Wie hätte sich Ebner verhalten, wäre ein Detail aufgetaucht, das die Schuld eines Angeklagten in einem Punkt belegt? Wäre es ihm um die Wahrheit gegangen? Oder spielt die Wahrheit für einen Landrichter wie ihn keine Rolle, sondern nur, welche Wahrheit sich beweisen lässt?

Ebner hat die Würde des Gerichts beschädigt

Teile des Beitrags sind zudem falsch. Es ist eben nicht richtig, dass Norbert Hartl einen Ausschreibungsentwurf an Tretzel verschickt hat. Es ging um den Entwurf für einen Stadtratsantrag. Das mag ein kleiner Unterschied sein, doch er ist erheblich: Am Ende stimmen nämlich Stadträte über die Annahme eines solchen Antrags ab.

Ebner hat sich und der Regensburger Justiz einen Bärendienst erwiesen. Er hat mit seinem Sondertribunal Wolbergs die Würde des Regensburger Landgerichts und insbesondere der Wirtschaftsstrafkammer beschädigt.

Regensburg