Rechtlicher Hinweis
Richterin Escher rafft die Tatvorwürfe im Wolbergs-Prozess

06.02.2019 | Stand 13.09.2023, 0:09 Uhr
−Foto: n/a

Die Wirtschaftsstrafkammer hat im Verfahren gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, Bauträger Volker Tretzel und zwei Mitangeklagte eine „vorläufige Neubewertung“ der Anklage vorgenommen.

REGENSBURG Richterin Elke Escher verkündete am späten Montagnachmittag, dass die Strafkammer nur sechs statt 17 Fälle von Vorteilsnahme im Hinblick auf Parteispenden in Betracht zieht. Vorsitzende Richterin Elke Escher wollte bei der Verkündung des rechtlichen Hinweises den Eindruck vermeiden, dass diese Würdigung bereits ein Urteil vorwegnehme. Auch der Sprecher des Landgerichts, Thomas Polnik, betonte, dass die Reduzierung der Tatvorwürfe für das Gericht geboten seien, damit aber auch ein Freispruch nicht ausgeschlossen sei. Die rechtliche Würdigung am 37. Prozesstag kehrt zurück zum Kern der Vorwürfe im Korruptionsprozess von Regensburg. Im Februar 2016 hatte der Schatzmeister der Bayern-SPD, Thomas Goger, selbst Staatsanwalt, eine Dienstliche Erklärung an den Generalstaatsanwalt geschickt. Er hatte die Spendenliste des SPD-Ortsvereins Stadtsüden überprüft, weil ein vom Ehepaar Wolbergs ausgegebener Kredit für den OB-Wahlkampf 2014 über 220.000 Euro nicht an die Landespartei gemeldet worden war. Dabei stieß er auf eine Vielzahl von Spenden, die stets unter der Grenze von 10.000 Euro lagen und damit nicht veröffentlicht werden mussten. Goger googelte die Spender und konnte sie so im Kern drei Bauunternehmen zuordnen, eines davon ist Volker Tretzels BTT. Insgesamt, so klagte die Staatsanwaltschaft im jetzt laufenden Prozess an, hatten Tretzel-Mitarbeiter, aber auch die Schwiegermutter und er selbst 475.000 Euro in sechs Jahren gespendet. Statt aber jede einzelne Spende als Tat zu werten, spricht die Kammer nun von sechs Fällen und fasst damit die 17 Einzelspenden zusammen.

Damit hat die Kammer aber auch klargemacht, dass sie Zweifel hat an einer Annahme der Staatsanwaltschaft: Diese sah eine Zusage Tretzels von 500.000 Euro an Spenden für gegeben an. Damit begründete sie unter anderem den Bestechungsvorwurf gegenüber Tretzel und Wolbergs, der nach wie vor in der Anklage steht. Doch bereits bei der Zulassung der Anklage hatte die Strafkammer auf 130 Seiten in einem Beschluss deutlich gemacht, dass sie die deutlich geringer zu bestrafende Vorteilsannahme und -Gewährung als rechtlich wahrscheinlicher erachtet.

Regensburg