Umstritten
Jetzt kommt die Kettensäge – Stadt genehmigt Baumfällungen für das Kepler-Areal

05.02.2019 | Stand 03.08.2023, 13:08 Uhr
−Foto: Foto: ce (

Das dürfte einigen Widerstand auslösen: Die Stadt hat eine Genehmigung für die Fällung von zwölf Bäumen rund um den Ernst-Reuter-Platz ausgesprochen. Damit dürften vor allem die Initiatoren des Volksbegehrens gegen eine Stadthalle auf dem Areal vor den Kopf gestoßen sein – sie fordern, dass man über den Erhalt des Wirsing-Hochhauses diskutieren muss. Doch die Stadt will offenbar schnell Fakten schaffen.

REGENSBURG Wörtlich erklärte die Stadt am Dienstag: Am 4. Februar 2019 hat die Stadt Regensburg Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden darüber informiert, welche Bäume am Ernst-Reuter-Platz gefällt werden müssen. Ein Bescheid war Mitte Januar 2019 an die Grundstückseigentümerin, die Evangelisch-Lutherische Pfründestiftung in Bayern, ergangen. Im Zuge des Rückbaus der Gebäude am Ernst-Reuter-Platz, den das Evangelische Siedlungswerk (ESW) für die Eigentümerin in diesem Jahr durchführen wird, müssen zwölf Bäume gefällt werden. Neun Bäume befinden sich auf dem Privatgelände der Evangelischen Pfründestiftung, drei auf dem benachbarten dispositionsbeschränkten Gelände der Stadt Regensburg. Keiner der Bäume, deren Fällung beantragt oder angezeigt wurde, ist dem Altbestand zuzurechnen und mehr als 50 Jahre alt. Zum Schutz der verbleibenden Bäume sind strenge Auflagen festgesetzt worden, deren Überwachung eine Umweltbaubegleitung sicherstellt. Auf Forderung des städtischen Umweltamtes sind Ersatzpflanzungen aller geschützten Bäume im näheren Umgriff nachzuweisen.

Sieben Bäume sind genehmigungspflichtig

Sechs Bäume sind aufgrund ihres Stammumfangs gemäß Baumschutzverordnung genehmigungspflichtig. Davon stehen zwei auf der benachbarten Dispositionsfläche der Stadt. Für diese war zusätzlich eine Genehmigung des Freistaats Bayern erforderlich. Ein kleinerer Baum befindet sich ebenfalls auf der Dispositionsfläche und musste daher auch vom Freistaat genehmigt werden.

Fünf Bäume nicht genehmigungspflichtig

Fünf Bäumen können ohne Genehmigung gefällt werden, weil ihr Stammumfang kleiner als einen Meter ist, oder es sich um mehrstämmige Bäume handelt, deren Stämmlinge zusammen weniger als 80 Zentimeter Stammumfang aufweisen, und sie sich nicht auf einer dispositionsbeschränkten Fläche befinden. Die Bäume befinden sich entweder sehr nah an ober- und unterirdischen Gebäudeteilen bzw. auf unterirdischen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen oder unmittelbar an der Tiefgaragenkante. Im Zuge des Rückbaus wären massive und irreversible Schäden an ihren Wurzeln unvermeidlich. Alle betroffenen Bäume stehen im Süden und Südwesten des Gebäudes. Der weitaus wertvollere Baumbestand im Osten soll geschont werden.

Weitere Informationen zur gesamten Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes unter https://www.regensburg.de/rathaus/regensburg-plant-und-baut/bahnhofsareal-mit-zukunft

Die Initiative „Kein RKK auf dem Kepler-Areal“ hat demgegenüber für einen Erhalt des Hauses an der Stelle geworben:

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