Abschiebungen
Polizei fahndet in Deutschland nach 124.459 Ausländern – insgesamt mehr flüchtige Straftäter

13.01.2019 | Stand 13.09.2023, 1:48 Uhr
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Die Zahl der zur Fahndung ausgeschrieben Ausländern ist im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Doch insgesamt wird nach mehr Personen in Deutschland gefahndet – offenbar ist der Fahndungsdruck nicht erhöht worden, wie politisch gefordert.

REGENSBURG Die Zahl der zur Fahndung ausgeschriebenen Ausländer ist im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Wurde Ende 2017 noch nach 126.327 Ausländern gefahndet, die von den Behörden beispielsweise wegen einer vorzunehmenden Abschiebung gesucht wurde, sank diese Zahl um 1,5 Prozent auf 124.459. Das teilte die Bundespolizei auf Anfrage mit. Erfasst werden die zur Fahndung ausgeschriebenen Personen im Polizeisystem INPOL-Z. Ob sich allerdings all diese Personen noch wirklich in Deutschland befinden, ist unklar. „Diese Zahl beinhaltet auch Festnahmeausschreibungen nach untergetauchten ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, sowie nach bereits ausgereisten ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, deren Wiedereinreise durch eine solche Ausschreibung“ – etwa durch ein Wiedereinreiseverbot - verhindert werden soll“, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei.

Erwartungen aus der Politik, dass eine Erhöhung des Fahndungsdrucks insgesamt zu mehr Vollziehungen etwa von Haftbefehlen führen würde, haben sich offenbar nicht bestätigt. So hatten beispielsweise Unions-Politiker gefordert, den Druck auf Abzuschiebende und auf Straftäter etwa durch mehr Schleierfahndung zu erhöhen. Doch die Zahl der offenen Haftbefehle hat sich erhöht: Insgesamt wurde in Deutschland Ende 2018 nach 304.714 Personen gefahndet, im Vorjahreszeitraum waren es 297.820 Personen. Das ist ein Plus von 2,3 Prozent, wie ebenfalls die Bundespolizei mitteilte. „Diesen Ausschreibungen liegen unterschiedliche Anlässe, wie beispielsweise Straftat, Strafvollstreckung, Unterbringung, Ausweisung, Abschiebung, Zurückschiebung, Gefahrenabwehr oder entwichener Strafgefangener, zu Grunde. Diese Zahl ist allerdings nicht gleichzusetzen mit der Zahl gesuchter Personen, da zu einer Person mehrere Fahndungsausschreibungen bestehen können“, so eine Sprecherin der Bundespolizei.

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