Exklusiv
Polizisten-Prügler vor den Arcaden wird zu langer Haftstrafe verurteilt

09.01.2019 | Stand 13.09.2023, 1:43 Uhr
−Foto: n/a

Ein junger Afghane hatte Anfang 2018 vor den Arcaden einen Polizisten geprügelt. Jetzt wurde er verurteilt.

REGENSBURG Bundesweit hatten Medien über den Fall berichtet, der stark an die Ereignisse von Amberg erinnert: Am 13. Januar 2018 gegen 21 Uhr hatten Polizisten vor einem Einkaufszentrum in Regensburg eine Gruppe Jugendlicher kontrolliert. Die Lage eskalierte, ein junger Afghane schlug einem Polizisten auf den Hinterkopf, der Beamte ging zu Boden. Dort trat ein anderer junger Afghane auf seinen Kopf ein und verletzte den Beamten schwer. Das Geschehen erinnert auch deshalb an die Ereignisse von Amberg, wo vier junge Asylbewerber willkürlich auf Passanten einschlugen, weil sich ebenfalls die Politik zu Wort meldete. Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann beispielsweise sagte damals: „Ich halte ein solches Verhalten für völlig unerträglich.“ Auch im Amberger Fall hatten sich zahlreiche Politiker so geäußert.

Doch wie ging die Justiz mit den jungen Männern um? Jetzt ist bekannt geworden, dass der Haupttäter bereits verurteilt wurde – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Afghane, dessen Asylantrag bereits abgelehnt war, wurde unter Jugendstrafrecht hinter verschlossenen Türen verurteilt.

Wie ein Sprecher des Amtsgerichts mitteilte, steht eine Verhandlung gegen einen weiteren Afghanen noch aus. Er soll den 26-jährigen Polizisten damals mit einem Faustschlag zu Boden gebracht haben.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte gegen den bereits Verurteilten im Oktober 2018 eine Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Die hielt vor dem Landgericht allerdings nicht stand. Der Polizisten-Prügler wurde bereits Ende November 2018 „wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt“, sagt der Sprecher des Landgerichts Regensburg, Thomas Polnik, auf Anfrage dieser Zeitung. Laut Polnik wurde eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt. Abgeschoben werden konnten die Täter vor ihren Taten deshalb nicht, weil sie minderjährig waren. In diesem Fall müssen die Behörden in deren Heimatland erst die Erziehungsberechtigten finden – in Afghanistan ist das schwer möglich. Auch einer der Tatverdächtigen im Amberger Fall ist minderjährig und aus Afghanistan. Innenminister Herrmann sagte in dem Fall, man habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gebeten, „das festgestellte Abschiebungsverbot wegen der abscheulichen Tat nach Möglichkeit zu widerrufen.“

Im Fall des Polizisten-Prüglers von Regensburg schützte das Jugendstrafrecht den Täter zwar vor einer öffentlichen Aufarbeitung des Falls. Vor einer harten Haftstrafe aber offensichtlich nicht. Ähnlich dürfte dies auch im Fall der vier Amberger Tatverdächtigen sein.

Auch das Landratsamt hat sich geäußert auf Anfrage des Wochenblatts. Beide mutmaßlichen Täter waren zur Tatzeit im Januar 2018 „vom Kreisjugendamt vollstationär in verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen – einer in einer Jugendwohngruppe im Stadtgebiet Regensburg, einer in einer Jugendwohngruppe im Landkreis Regensburg – untergebracht. Zum Tatzeitpunkt im Januar 2018 war einer der beiden 17-jährig, der andere 18-jährig. Der Erstgenannte, der derzeit inhaftiert ist, ist nicht mehr in der Betreuung des Jugendamtes“, so eine Sprecherin der Behörde. Der Zweite befand sich bis 30. Juni 2018 in einer sogenannten Hilfe für junge Volljährige. Seit Juli 2018 „wird nur noch eine pädagogische Betreuung gewährt. Im Februar dieses Jahres wird turnusgemäß geprüft, ob die Betreuung fortgeführt oder eingestellt wird“, so die Sprecherin. Eine Gerichtsverhandlung, in der eine mögliche Tatbeteiligung festgestellt wird, hat bisher noch nicht stattgefunden. „Somit ist auch die Frage noch offen, ob der heute 19-Jährige verurteilt wird oder nicht“, heißt es.

Ein Sprecher der Regierung der Oberpfalz sagte, dass die beiden Täter bei der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung der Oberpfalz im Fokus stehen und priorisiert abgeschoben werden sollen, wenn bei beiden Fällen das Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Der Haupttäter ist zwischenzeitlich im Strafverfahren verurteilt, das Urteil gegen den zweiten mutmaßlichen Tatbeteiligten steht noch aus. Beide haben im Asylverfahren den Rechtsweg voll ausgeschöpft und auch nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt. Solange die Anträge auf Zulassung der Berufung vom Verwaltungsgerichtshof nicht abgelehnt sind, kann man auch nicht abschieben. Man bereite die notwendigen Schritte für die Abschiebung jedoch schon vor. Allerdings wird nach Erkenntnissen unserer Zeitung nach einem Strafurteil in der Regel die Freiheitsstrafe zunächst in Deutschland angetreten. Nach Verbüßen einer bestimmten Zeit, etwa zwei Drittel der Strafe sind hier oft die Regel, wird die Ausländerbehörde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft prüfen, ob man die Abschiebung einleiten kann.

Bekannt wurde nach Recherchen des Wochenblatts damals übrigens auch, dass ein früheres Verfahren gegen den Polizisten-Prügler eingestellt worden war.

KOMMENTAR

Harte Strafe, die richtig ist

Das Gesetz behandelt jeden gleich. Das ist nicht nur gut so, das ist ein Grundsatz unseres Rechtsstaates. Dass ein 17-jähriger, unbegleiteter Flüchtling eben unter Jugendstrafrecht und damit ohne Öffentlichkeit verurteilt wird, mag man angesichts dieses Falls durchaus bedauern. Die Tat sorgte für Entsetzten und für bundesweite Schlagzeilen. Doch das Gesetz gilt eben auch für den jungen Mann, Flüchtling hin, abgelehnter Asylbewerber her.

Damit war es der Öffentlichkeit aber auch nicht möglich, mit anzuhören, was zu der entsetzlichen Tat führte. Denn in einer Gerichtsverhandlung wird stets das Pro und Contra abgewogen. Erst so ergeben sich für das Gericht die Grundlagen für ein gerechtes Urteil.

Im konkreten Fall fehlt uns also diese Grundlage, um genau einzuschätzen, was zu der Tat am 13. Januar 2018 geführt hat. Gleichzeitig aber macht das Urteil deutlich: Unsere Justiz kann durchaus hart durchgreifen. Es ist keine milde Strafe, wenn man einen Jugendlichen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Doch solche Strafen brauchen wir auch, wenn es darum geht, endlich den Respekt vor unserem Staat durchzusetzen. Als der 26-jährige Polizist mit einem Kollegen an jenem Januar-Tag eine Gruppe Jugendlicher kontrollierte, wurde er zu Boden geschlagen. Als der Polizist am Boden lag, trat der jetzt Verurteilte auf dessen Kopf. Das war nicht nur eine Attacke auf einen Beamten, das war ein Angriff auf unseren Staat. Auf uns alle.

Doch das harte Urteil macht auch deutlich: Das Staatsversagen, das ich damals in den Raum stellte, als der Fall bekannt wurde, kann geheilt werden. Das Gericht hat den Fall aufgearbeitet, hat eine hohe Haftstrafe ausgesprochen. Der Fall vor den Regensburg-Arcaden kann eine Blaupause sein auch für die vier Prügler von Amberg, die in Untersuchungshaft sitzen. Auch ihnen wird der Prozess gemacht. Man wird sehen, wie er ausgeht.

Regensburg