Innenminister äußert sich
Zwei der Täter von Amberg waren abgelehnte Asylbewerber

02.01.2019 | Stand 31.07.2023, 19:47 Uhr
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Amberger Prügelattacken vom vergangenen Wochenende auf das Schärfste verurteilt: „Wer wahllos auf unbeteiligte Passanten einprügelt, zeigt, dass er keinen Schutz in unserer Gesellschaft sucht. Die alkoholisierten Täter können in unserem Land kein Verständnis erwarten, sondern nur die volle Härte des Rechtsstaats.“ Zwei der vier Täter waren abgelehnte Asylbewerber, ein weiterer Mittäter ist minderjährig, das Bundesamt für Migration hat ein Abschiebeverbot erteilt. Einer der Täter macht derzeit sogar eine Kochlehre.

AMBERG Neben einer harten Bestrafung durch die zuständigen Gerichte brauche es klare Konsequenzen auch für den Aufenthalt der vier Täter in Deutschland. Dies sei der klare Kurs in der bayerischen Asylpolitik. „Aktuell ist die Abschiebung aber noch in keinem der Fälle rechtlich möglich. Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das zu ändern.“ Wie der Minister erklärte, habe er heute deswegen unter anderem alle bei den Ausländerbehörden verfügbaren Informationen zu den vier Tätern an das Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge (BAMF) übermitteln lassen. Herrmann dankte ausdrücklich der Amberger Polizei für die rasche Festnahme der Tatverdächtigen kurz nach den Prügeleien. Nun führe die Staatsanwaltschaft die zügigen Ermittlungen durch, um die festgenommenen Täter möglichst bald anklagen zu können. +++

Im Einzelnen teilte Herrmann zu den vier beschuldigten Tätern mit: Beim ersten Täter handelt es sich um einen seit 30. Dezember 2018 volljährigen Iraner, der nach Ablehnung seines Asylantrags seit Februar 2018 ausreisepflichtig ist. Sein Abschiebungsverfahren wird bereits betrieben. Bislang scheitern Rückführungen in den Iran allerdings häufig an fehlenden Pass- bzw. Passersatzpapieren. „Wir brauchen an dieser Stelle den Bund, der noch stärkeren Druck auf den Iran ausüben muss, bei der Passbeschaffung mitzuwirken. Das Hindernis der fehlenden Passpapiere muss so schnell wie möglich aus dem Weg geräumt werden“, so Herrmann.

Bei einem zweiten Täter handelt es sich um einen noch minderjährigen Afghanen, bei dem das BAMF ein Abschiebungsverbot erteilt hat. „Wir haben das BAMF heute gebeten, das festgestellte Abschiebungsverbot wegen der abscheulichen Tat nach Möglichkeit zu widerrufen. Kommt das BAMF dem nach, können die bayerischen Ausländerbehörden den Täter nach Afghanistan abschieben, sobald er volljährig ist.“

Der dritte Täter ist ein volljähriger Afghane, dessen Asylantrag vom BAMF im Mai 2017 abgelehnt wurde. Die Ablehnung wurde im August 2018 durch das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt. Über den hiergegen gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz noch nicht entschieden. Wegen des damit noch laufenden Asylverfahrens ist die Abschiebung derzeit rechtlich nicht möglich. Herrmann kündigte an, dem Afghanen, der derzeit eine Ausbildung zum Koch macht, schnellstmöglich die Ausbildungserlaubnis zu entziehen. Der Täter soll laut Herrmann nicht von der sogenannten „3+2-Regel“ profitieren, die ihm einen Aufenthalt für die Zeit der Ausbildung und darüber hinaus sichern würde. Herrmann: „Diese Regel soll gut integrierten Zuwanderern Chancen eröffnen in unserem Land, aber sicher keinen Gewalttäter mit einem gesicherten Aufenthalt belohnen.“ Man habe das BAMF daher heute gebeten, als am Gerichtsprozess beteiligte Partei auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken. „Hat die Ablehnung auch in der zweiten Gerichtsinstanz Bestand, werden wir alles daran setzen, den Betreffenden schleunigst abzuschieben“, so Herrmann.

Der vierte Täter schließlich, ein volljähriger Afghane, befindet sich aktuell noch im laufenden Asylverfahren. Damit ist seine Abschiebung derzeit rechtlich nicht möglich. Auch in diesem Fall habe man das BAMF gebeten, möglichst rasch Klarheit zu schaffen, ob dem Betreffenden ein Bleiberecht zugesprochen werden muss. „Wir haben dem Bundesamt alles mitgeteilt, was einer Beschleunigung des Verfahrens nutzen kann. Bis dahin hat auch unsere beim Landesamt für Asyl und Rückführungen angesiedelte Taskforce, die auf solche Fälle spezialisiert ist, den Betreffenden und seine Mittäter genau im Blick behalten.“

Im Übrigen begrüßte Herrmann die Ankündigung von Bundesinnenminister Horst Seehofer, Vorschläge für eine weitere Verschärfung der Gesetze zur Ausweisung von Straftätern vorzulegen. „Ich unterstütze diesen Vorstoß ausdrücklich. Jeder Straftäter den wir zusätzlich abschieben können, ist ein Sicherheitsgewinn für unser Land“, so der Minister.

Regensburg