Polizei bestätigt
Einer der Schläger von Amberg kam aus Regensburg

31.12.2019 | Stand 13.09.2023, 1:49 Uhr
−Foto: n/a

Einer der vier Prügler, die am Wochenende in Amberg zwölf Passanten wahllos angriffen und verletzten, kam nach Angaben der Polizei aus Regensburg, ein anderer aus dem oberpfälzischen Auerbach. Gegen alle vier wurde ein Haftbefehl erlassen.

REGENSBURG/AMBERG Am Samstag, 29. Dezember, gingen bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberpfalz unabhängig voneinander mehrere Mitteilungen über eine vierköpfige Personengruppe ein, die im Bereich des Bahnhofes in Amberg grund- und wahllos auf Passanten einschlägt. So wurde in der Bahnhofshalle ein ankommender Bahnreisender mehrfach ins Gesicht geschlagen und leicht verletzt. Wenige Minuten später schlug die gleiche Gruppe wiederum wahllos am Bahnhofsvorplatz auf zwei Passanten ein. Auch diese trugen hierdurch leichte Verletzungen davon. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach der flüchtigen Tätergruppe verlief zunächst negativ. Um 20.45 Uhr wurde in der Bahnhofstraße von gleicher Tätergruppe erneut brutal und grundlos auf Passanten eingeschlagen. Die Passanten versuchten, vor der Tätergruppe zu fliehen. Am Bahnhofsvorplatz wurden diese jedoch eingeholt. Einer der Passanten wurde hier von der Tätergruppe zu Boden geschleudert und massiv geschlagen und getreten. Diesem zu Hilfe kommende Zeugen wurden ebenfalls unvermittelt durch die Täter angegangen und verletzt. Im Anschluss flüchtete die Personengruppe in die Altstadt. Beim Queren des Kaiser-Ludwig-Rings trat einer aus der Tätergruppe gegen den Pkw eines querenden Fahrzeugführers.

Noch auf der Flucht schlugen die vier Täter in der Oberen Nabburger Straße erneut grundlos auf zwei Passanten ein. Auch diese zogen sich mittelschwere Verletzungen zu und mussten mit dem BRK zur Behandlung ins Klinikum Amberg gebracht werden. In der Oberen Nabburger Straße konnten im Laufe der Fahndungsmaßnahmen vier Tatverdächtigen vorläufig festgenommen werden. Bei der Festnahme leistete ein Tatverdächtiger Widerstand und beleidigte die eingesetzten Beamten.

Nach bisherigem Ermittlungsstand wurden durch die brutal vorgehende Tätergruppe insgesamt neun Personen leicht bis mittelschwer verletzt. Teilweise mussten diese sich zur ambulanten Behandlung ins Klinikum Amberg begeben. Bei der vierköpfigen Gruppe der Tatverdächtigen handelt es sich um jugendliche bzw. heranwachsende Asylsuchende im Alter zwischen 17 und 19 Jahren. Die verständigte Staatsanwaltschaft Amberg stellte gegen alle vier Tatverdächtigen Haftantrag. Diese werden dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Erst im August ist es im Bereich der Polizeiinspektion Regensburg Süd zu einem Übergriff gekommen, der zunächst nur als Auseinandersetzung zwischen einem 22-jährigen Mann aus Somalia und einem 27-jährigen Deutschen geschildert wurde. Erst als sich Zeugen meldeten, bestätigte die Polizei, dass ein Teppichmesser im Spiel war, dementierte aber, dass der Mann den 27-Jährigen einmal quer über die Brust geschnitten hatte. Er habe lediglich „oberflächliche Verletzungen“ gehabt, sagte die Polizei, erst auf Anfrage, im August. Tatort war der Jesuitenplatz, also vor dem Parkhaus am Petersweg und den dort untergebrachten Diskotheken.

Und ein weiterer Fall sorgte Anfang 2018 für Aufsehen, wird wohl bald vor Gericht verhandelt. Am Samstag, 13. Januar, gegen 21 Uhr hatten Polizisten vor und im Einkaufszentrum „Arcaden“ in Regensburg eine Gruppe von grölenden Jugendlichen kontrolliert. Dabei schlug ihm ein sogenannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtling mit der Faust auf den Hinterkopf, der Polizist ging dabei zu Boden. Dabei soll ihn der nun angeklagte junge Mann, ebenfalls ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan, am Boden liegend auf den Kopf getreten haben. Der Polizist musste ins Krankenhaus gebracht werden. Der nun angeklagte junge Mann kam in Untersuchungshaft.

Nach der Tat wurde bekannt, dass der mutmaßliche Haupttäter bereits einen Ablehnungsbescheid für seinen Asylantrag vorliegen hatte, der bereits im April 2017 erlassen wurde. Doch bei unbegleiteten Minderjährigen müssen die Behörden im Heimatland zunächst einen Erziehungsberechtigten finden. Zudem hatte der junge Mann Klage gegen den Bescheid eingereicht, auch das hat aufschiebende Wirkung. Zuständig als Ersatz für die Erziehungsberechtigten war das Landratsamt Regensburg. Ein Sprecher erklärte damals, der junge Mann habe ganz regulär Ausgang bis Mitternacht gehabt.

Thomas Polnik, Sprecher am Landgericht Regensburg, bestätigte indes, was bereits kurz nach der Tat Fragen aufwarf: Zunächst wurde das Alter des Mannes auf 17 Jahre angegeben. Damit fiel er unter die Aufsicht des Jugendamtes. Doch offenbar gibt es daran Zweifel. „Zum Geburtsdatum werden unterschiedliche Angaben gemacht. Soweit aus der Anklage ersichtlich, stehen zwei mögliche Termine im Raum“, so Polnik. Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft dennoch bei der Jugendgerichtskammer, was bis zum 21. Lebensjahr möglich ist.

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