Nach Abschiebung wiedergekommen
Sie ließ vier kleine Kinder im Irak zurück – illegal Eingereiste wird ohnmächtig vor Gericht

22.11.2018 | Stand 13.09.2023, 1:51 Uhr
−Foto: n/a

Das ganze Drama der Flüchtlingskrise auf der Anklagebank: Eine 43-jährige Irakerin hat ihre vier Kinder zurückgelassen, wollte sich in Deutschland operieren lassen. Weil sie zuvor bereits in Frankreich registriert wurde, schob man sie ab. Wie wenig das bringt, zeigte jetzt die Verhandlung vor dem Amtsgericht: Die Frau fuhr einfach mit dem Zug wieder nach Deutschland.

REGENSBURG Manchmal erlebt man vor einem bayerischen Amtsgericht das ganze Drama des Lebens vorgeführt. So war es auch am Montag, als Richterin Ursula Schimke-Kinskofer über eine 43-jährige kurdische Irakerin zu Gericht sitzen musste. Der Fall scheint exemplarisch dafür zu sein, dass unser Rechtssystem, aber auch die Regeln des Asylrechts völlig überfordert sind.

Folgendes war geschehen: Die Frau reiste über eine Odyssee im Iran und der Türkei offenbar zunächst nach Frankreich ein. Dort muss sie wohl einen Asylantrag gestellt haben, doch ihr Ziel war nicht Frankreich, sondern Deutschland. Laut Grundgesetz kann in Deutschland niemand Asyl beantragen, der bereits zuvor in einem europäischen Drittland einen Antrag gestellt hatte. Dennoch reiste sie Ende Februar 2018 nach Deutschland ein, bereits im April 2018 bekam sie einen Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Am 13. Juli 2018 wurde sie abgeschoben. Man brachte sie mit dem Auto nach Frankreich.

Doch dort – wartete niemand auf die Frau. Auch keine französischen Behörden. Zusammen mit einer anderen abgeschobenen Asylbewerberin kaufte sich die Frau einfach ein Zugticket, mit dem sie wieder nach Deutschland einreiste. Bis heute ist sie in einem Ankerzentrum in Regensburg untergebracht. „Ich bin krank und brauche eine Behandlung“, sagte die Frau unter Tränen der Richterin. Zuhause habe sie vier Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bei ihrer Mutter zurückgelassen. „Wenn ich gewusst hätte, wie viele Probleme ich hier in Deutschland bekomme, dann wäre ich doch nie weg von zuhause“, sagte die Frau. Richterin Schimke-Kinskofer las derweil auch ärztliche Atteste vor, nachdem die Frau keineswegs krank sei. Tabletten würden für eine Magenverstimmung völlig ausreichen. „Die gibt es auch in Frankreich“, so die Richterin. Doch zu einem Urteil kam es zunächst nicht. Denn nachdem der Staatsanwalt sein Plädoyer vortrug und zwei Monate Haftstrafe forderte, ließ sich die Frau von der Anklagebank gleiten. Sie gab vor, ohnmächtig zu sein. Richterin Schimke-Kinskofer konnte nicht anders, als den Sanka zu rufen. Der versorgte die Frau – zwei Monate auf Bewährung bekam sie dann aber doch.

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