Zweitwohnung nicht anerkannt
Die „GEZ“ ist wieder da wie eh und je

20.10.2018 | Stand 13.09.2023, 0:44 Uhr
−Foto: n/a

Der „Beitragsservice“ der öffentlich-rechtlichen Sender, früher mal als GEZ bekannt, verstrickt einen Pentlinger in Bürokratie. Der wollte seine Zweitwohnung angeben, für die laut einem Urteil keine Gebühren mehr fällig sind.

REGENSBURG Nein, Werner Schmitt ist ein akribischer Mann, Schlamperei kann man ihm also ganz und gar nicht vorwerfen. Der Soldat im Ruhestand ist studierter Ingenieur, er weiß, dass man mit Behörden manchmal auch ringen muss, um Recht zu bekommen. „Aber so was habe ich noch nicht erlebt“, sagt der Pentlinger im Gespräch. Um die öffentlich-rechtliche Einrichtung, gegen die er sich zu Wehr setzen muss, schien es in den vergangenen Jahren ja eher ruhig geworden zu sein.

Während früher jedes Empfangsgerät bei der „Gebühreneinzugszentrale“ (GEZ) gemeldet werden musste und Kontrolleure sich auch mal Zugang zu Wohnräumen verschafften, um illegale Fernsehgeräte aufzudecken, haben Politiker das System grundlegend geändert – und auf den ersten Blick unkomplizierter gemacht. Denn heute muss man je Haushalt zahlen – egal, wie viele Bewohner dort leben, egal, wie viele Fernseher und Radios, aber auch PCs vorhanden sind.

Eine „Single-Steuer“ nennen böse Zungen den neuen Beitragsservice deshalb auch. Und: Die Neuregelung nach Haushalten hat wiederum zahlreiche Rechtsfragen aufgeworfen. Die Prozessmühle rattert im Moment.

Klagen gibt es zahlreiche. Beispielsweise vor dem Verwaltungsgericht Regensburg, wo sich Unternehmen immer wieder dagegen wehren, wenn sie in jeder getrennten Betriebsstätte neuerlich Beiträge für ARD, ZDF und Co. zahlen sollen. Auch Autovermieter sind bereits dagegen vorgegangen, dass sie für jedes Auto einzeln zahlen sollen. Kürzlich erging ein Urteil wegen Zweitwohnsitzen – und das fiel günstig für die Beitragszahler aus. Und hier kommt Werner Schmitt ins Spiel.

„In den GEZ-Computern steht es eben falsch drin“

Er und seine Frau besitzen seit den 80er Jahren eine Zweitwohnung in Feldkirchen bei München. Als das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 verkündete, dass Zweitwohnungsbesitzer über Gebühr belastet würden, wenn sie für zwei Wohnungen zahlen müssen, wurde Schmitt hellhörig. Bislang zahlte er nämlich für die Wohnung in Pentling – und für die Wohnung in Feldkirchen. „Ich habe sofort an den Beitragsservice geschrieben und korrekt das getan, was vom Bundesverfassungsgericht quasi empfohlen wurde: Ich habe die Meldungen von mir und meiner Frau beigelegt, die beweisen, dass wir Erstwohnsitz in Pentling und Zweitwohnsitz in Feldkirchen angemeldet haben.“ Für die Schmitts, so glaubte der pensionierte Soldat, müsste der Fall also erledigt sein. So spart sich die Familie 52 Euro im Quartal. Doch er hat die Rechnung ohne den Beitragsservice gemacht.

Der teilte ihm nämlich mit Schreiben vom 27. September mit, dass der Beleg des Einwohnermeldeamtes die eine Sache sei. „In Ihrem Fall sind die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung nicht erfüllt, weil die Hauptwohnung bei uns nicht auf Ihren Namen gemeldet ist“, lässt der Beitragsservice ausrichten. Gleichzeitig legt sie ihm aber die Datenschutz-Grundverordnung bei.

Schmitt schüttelt darüber den Kopf, vor allem auch deshalb, weil er nun auch noch 4,40 Euro dafür zahlen soll, weil er die Einzugsermächtigung zurückgezogen hatte. „Willkür“, nennt er das. Die „GEZ“ ist offenbar wieder zurück.

Regensburg