Minderjähriger Flüchtling
Polizist gegen Kopf getreten – Anklage wegen versuchten Totschlags

10.10.2018 | Stand 13.09.2023, 0:50 Uhr
−Foto: n/a

Ein abgelehnter, minderjähriger Asylbewerber hat im Januar 2018 in einem Regensburger Einkaufszentrum bei einer Personenkontrolle angeblich einen Polizisten zu Boden geschlagen. Als der 26-jährige Beamte am Boden lag, soll der junge Mann auf seinen Kopf getreten haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage erhoben – wegen versuchten Totschlags.

REGENSBURG Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei junge Afghanen erhoben, die beschuldigt werden, im Januar 2018 einen am Boden liegenden Polizisten getreten zu haben. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Markus Pfaller, auf Anfrage. Die Ermittler bewerten die Tritte gegen den zur Tatzeit 26-jährigem Polizisten als versuchtes Tötungsdelikt: laut Pfaller steht ein zum Tatzeitpunkt offenbar noch 17-jährige Afghane wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie einem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht.

Der Fall hatte Anfang des Jahres für Aufsehen gesorgt: Am Samstag, 13. Januar, gegen 21 Uhr hatten Polizisten vor und im Einkaufszentrum „Arcaden“ in Regensburg eine Gruppe von grölenden Jugendlichen kontrolliert. Dabei schlug ihm ein sogenannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtling mit der Faust auf den Hinterkopf, der Polizist ging dabei zu Boden. Dabei soll ihn der nun angeklagte junge Mann, ebenfalls ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan, am Boden liegend auf den Kopf getreten haben. Der Polizist musste ins Krankenhaus gebracht werden. Der nun angeklagte junge Mann kam in Untersuchungshaft.

Nach der Tat wurde bekannt, dass der mutmaßliche Haupttäter bereits einen Ablehnungsbescheid für seinen Asylantrag vorliegen hatte, der bereits im April 2017 erlassen wurde. Doch bei unbegleiteten Minderjährigen müssen die Behörden im Heimatland zunächst einen Erziehungsberechtigten finden. Zudem hatte der junge Mann Klage gegen den Bescheid eingereicht, auch das hat aufschiebende Wirkung. Zuständig als Ersatz für die Erziehungsberechtigten war das Landratsamt Regensburg. Ein Sprecher erklärte damals, der junge Mann habe ganz regulär Ausgang bis Mitternacht gehabt.

Thomas Polnik, Sprecher am Landgericht Regensburg, bestätigte indes, was bereits kurz nach der Tat Fragen aufwarf: Zunächst wurde das Alter des Mannes auf 17 Jahre angegeben. Damit fiel er unter die Aufsicht des Jugendamtes. Doch offenbar gibt es daran Zweifel. „Zum Geburtsdatum werden unterschiedliche Angaben gemacht. Soweit aus der Anklage ersichtlich, stehen zwei mögliche Termine im Raum“, so Polnik. Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft dennoch bei der Jugendgerichtskammer, was bis zum 21. Lebensjahr möglich ist. Polnik sagte weiter, terminiert sei ein Prozess noch nicht. Die Anklage musste erst übersetzt und dem Angeklagten zugestellt werden.

Am Mittwoch ist Gewalt gegen Polizeibeamte auch Thema in einem gemeinsamen Pressetermin mit Justizminister Michael Bausback, dem Nürnberger Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt und dem Polizeipräsidenten der Oberpfalz, Gerold Mahlmeister. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat zusammen mit dem Polizeipräsidium Oberpfalz ein Konzept entwickelt, „damit solche Straftaten künftig noch effizienter verfolgt werden können und die Strafe der Tat nach Möglichkeit auf dem Fuße folgt“, heißt es in der Einladung. Allein im Jahr 2017 wurden mehr als 7.300 Fälle bekannt von psychischer und körperlicher Gewalt, die sich gegen Polizisten richtete. Mehr als 2.339 Polizisten wurden körperlich verletzt, es kam zu 14 versuchten Tötungsdelikten und einer vollendeten Tötung.

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