Landratsamt
Neu konstituierter Gutachterausschuss nimmt Arbeit auf

08.10.2018 | Stand 02.08.2023, 19:18 Uhr
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Im September hat die neue Amtsperiode des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Landkreises Regensburg begonnen. Das Gremium setzt sich aus 21 ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern aus den Bereichen Baurecht, Architektur, Bauingenieur- und Vermessungswesen, Immobilienwirtschaft und -bewertung, Land- und Forstwirtschaft sowie Finanzverwaltung zusammen.

REGENSBURG Den Vorsitz führt Sanja Glaser, Abteilungsleiterin im Bauamt des Landkreises. Ihre Stellvertreter sind Christina Pauli und Thomas Walter vom Sachgebiet Bauleit- und Landesplanung, Bodenordnung. Die Bestellungsurkunden waren den neuen Mitgliedern des Ausschusses für Grundstückswerte Mitte Juli in der konstituierenden Sitzung von Landrätin Tanja Schweiger überreicht worden.

Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das für den freien Grundstücksmarkt die notwendige Markttransparenz sicherstellen soll. Er verfügt über eine Geschäftsstelle, die organisatorisch der Bauabteilung des Landratsamtes angegliedert ist. Das wichtigste und auch bekannteste „Produkt“ des Gutachterausschusses der Geschäftsstelle ist die Kaufpreissammlung. In ihr werden die Kaufverträge in anonymisierter Form registriert und ausgewertet. Sie bildet die Grundlage für die Transparenz des Grundstücksmarktes. Die Daten der Kaufpreissammlung wiederum sind die Basis für die turnusmäßig alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss herausgegebenen Bodenrichtwerte (Durchschnittspreise für Bau- und Agrarland) sowie für Auskünfte an Sachverständige, die mit der Werteermittlung von Grundstücken beauftragt sind.

Eine weitere wesentliche Aufgabe der Gutachterausschüsse besteht insbesondere in der Erstellung von Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken. Dies geschieht überwiegend im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden. Antragsberechtigt sind aber auch Privatpersonen. Bei Auskünften aus der Bodenrichtwerttabelle handelt es sich um kostenpflichtige Amtshandlungen.

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