Wolbergs-Prozess
Erste Grundsatzfrage – dürfen die Ermittler den Bestechungs-Vorwurf vortragen?

24.09.2018 | Stand 13.09.2023, 0:49 Uhr
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Gleich zum Prozessauftakt am Montag, 24. September, gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, Ex-SPD-Fraktionschef Norbert Hartl, Franz W. und BTT-Chef Volker Tretzel steht eine Grundsatzfrage: Darf die Staatsanwaltschaft eine Anklage mit dem Vorwurf der Bestechung verlesen, wenn das Landgericht bereits attestierte, dass die Beweise dafür nicht ausreichen?

REGENSBURG Eine politische Karriere steht hier vor Gericht, ebenso wie ein Lebenswerk als Bauträger in einer Stadt, die in den 70er-Jahren ein Kaff war, heute aber Boomtown. Am Montag begann vor dem Regensburger Landgericht der Prozess über die Spendenaffäre, die zumindest das politische Regensburg seit zweieinhalb Jahren in Atem hält.

Es sind vorwiegend Frauen, die über Joachim Wolbergs, den suspendierten Oberbürgermeister und einstigen Shootings-Star der SPD, urteilen werden. Da sitzt Richterin Elke Escher, die schon den schwierigen Wiederaufnahme-Prozess im Fall Gustl Mollath hervorragend leitete. Da ist ihre Beisitzerin, aber auch die Staatsanwältin Christine Ernstberger, die seit April 2016 die Ermittlungen gegen Wolbergs führt. Abwechselnd mit einer Kollegin liest sie die mehr als 20 Seiten starke Anklageschrift vor, thematisiert die Millionen für den Jahn von Bauträger Volker Tretzel, der sich damit angeblich Wolbergs, Ex-SPD-Fraktionschef Norbert Hartl, aber auch, so kann man das lesen, den damaligen Oberbürgermeister Hans Schaidinger gewogen machen wollte. Gegen Wolbergs‘ Vorgänger wird separat ermittelt.

Während Tretzel, W. und Hartl relativ locker wirkten, sah man Wolbergs die Anspannung vor Prozessbeginn deutlich an. Er vermied jeden Blick in den Zuhörerraum, sein Gesicht war versteinert, er wirkte angespannt und blass.

Einhalb Stunden lang lasen die beiden Staatsanwältinnen die Anklage vor, dann kam es am Montag bereits zum ersten Eklat: Die Verteidiger sprachen von einem unfairen Verfahren, wenn die Staatsanwälte die ursprüngliche Fassung ihrer Anklage verlesen würden – diese lautet auf Bestechung, nicht auf Vorteilsannahme und -Gewährung. Schon allein vom Strafrahmen her ist das ein erheblicher Unterschied, mehr noch, die Verteidiger sprechen sogar davon, dass das Verfahren unfair sei und deshalb eingestellt werden müsste.

Zugelassen hatte das Landgericht unter der vorsitzenden Richterin Elke Escher die Anklage zwar, die Stückelung von Spenden in Höhe von 475.000 Euro sowie eine Millionen-Spritze des Bauträgers und vergünstigte Wohnungen für Wolbergs-Verwandte aber nicht als Bestechung gewertet. Dazu wäre nämlich nachzuweisen, dass es eine Unrechtsvereinbarung gab – daran hatte das Landgericht bei einem Beschluss im März 2018 starke Zweifel. Der Nachweis, so zitierten die Anwälte, einer solchen Vereinbarung zwischen Wolbergs und Tretzel sei „nach den bekanntgewordenen Indizien nicht zu führen“, so das Landgericht damals.

Am Nachmittag wird nun die Staatsanwaltschaft begründen, warum sie den Bestechungs-Vorwurf dennoch verlesen hat. Sodann werden die Verteidiger ihre Eingangsstatements beginnen. Sollte dies zügig erfolgen, wird Wolbergs wohl am morgigen Dienstag bereits sein Eingangsstatement abgeben können. Es wird erwartet, dass er die Vorwürfe der Staatsanwälte vollkommen zurückweist.

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