Schwules Paar aus Russland
Trotz Aussicht auf Ausbildung dürfen sie in Deutschland nicht arbeiten

11.08.2018 | Stand 13.09.2023, 2:03 Uhr
−Foto: n/a

Zwei homosexuelle Russen haben Angst vor Putin, sie flüchteten 2014 nach Deutschland, leben heute in Regensburg und wollen arbeiten – doch der Staat lässt das bei uns nicht zu.

REGENSBURG Der Fachkräftemangel ist in aller Munde, doch der 33-jährige Igor Popialkovskii darf nicht arbeiten in Deutschland. Das hat er jetzt schriftlich bekommen – und zwar nicht, weil er keine Arbeit finden würde. Ganz im Gegenteil, er hat einen Ausbildungsvertrag mit der Deutschen Bahn Cargo in seinen Händen. Doch Igor ist ein abgelehnter Asylbewerber, den nur noch eine Klage vor dem Regensburger Verwaltungsgericht vor der drohenden Abschiebung in sein Herkunftsland schützt – übrigens ebenso wie seine bessere Hälfte. Und die ist eben – ein Mann. Was in Deutschland und selbst in konservativen Teilen Bayerns zwischenzeitlich kein Problem ist, bedeutet für Igor und seinen Partner Pavel in ihrer Heimat Russland Todesangst.

Und dennoch: Die Regierung der Oberpfalz empfiehlt Igor, nach Russland zu reisen, um dort ein Arbeitsvisum für Deutschland zu beantragen. Dann dürfe er wieder einreisen und die Ausbildung beginnen.

Doch Igor hat das vor Augen, was am Wochenende in Russland in seiner Heimatstadt passiert ist: Auf dem „Christopher Street Day“, dem Gedenktag der Schwulen und Lesben, die dort für die Befreiung von staatlicher Repression demonstrieren, wurden 30 Menschen verhaftet. Bilder aus St. Petersburg zeigen Polizisten, wie sie Schwule und Lesben durch die Straßen zerren.

2014 reiste das Paar nach Deutschland ein, wurde faktisch so behandelt wie die vielen Flüchtlinge, die damals nach Deutschland kamen. Als in einer Asylbewerberunterkunft im Landkreis Regensburg bekannt wird, dass es sich bei den beiden Männern um ein Paar handelt, werden sie bedroht – und müssen verlegt werden. Beide stellen einen Asylantrag, lernen Tag und Nacht Deutsch, wünschen sich nichts sehnlicher, als in Regensburg bleiben zu können. Igor hat kürzlich seine Deutsch-Prüfung mit dem C1-Zertifikat abgeschlossen, das entspricht Hochschul-Niveau. Auch die Regierung der Oberpfalz bestätigt ihm das in einem Bescheid. Ein Dolmetscher ist für die Gespräche in der Ausländerbehörde nicht mehr notwendig. Doch dann bekommen beide einen Ablehnungsbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge – sie gelten nicht als politisch Verfolgte. Sie wurden abgelehnt. Das Paar legte Klage gegen den Bescheid ein, vor etwa einem Jahr fand die Gerichtsverhandlung in Regensburg statt. Seither wartet das Paar auf eine Entscheidung – und ist dabei nicht allein. „Wir kennen viele Homosexuelle aus Russland, die etwa zur selben Zeit einen Ablehnungsbescheid bekommen haben. Die Bescheide waren sich sehr ähnlich, wir gehen davon aus, dass es sich um Standard-Ablehnungen handelte“, sagt Igor.

„Abgelehnte sollen keine Lehre beginnen“

Igor und Pavel haben sich dennoch nach Arbeit umgesehen. Igor hatte in St. Petersburg bei Apple gearbeitet, sein Partner als Sozialpädagoge. Doch beide sind bereit, in einer Branche zu arbeiten, in der es einen Fachkräftemangel gibt. Pavel hat zwischenzeitlich mehrere Praktika in Altenheimen absolviert, eines würde ihm sofort einen Arbeitsplatz geben. Und auch Igor war auf Jobsuche erfolgreich. „Ich wollte einen Kindheitstraum wahr machen und mich zum Lokführer ausbilden lassen“, sagt der 33-Jährige. Er absolvierte ein durchaus anspruchsvolles Einstellungsverfahren: Fünf Runden inklusive Stresstest, Eignungstest, medizinischen Untersuchungen und vielem mehr. Der Beruf des Lokführers steht auf der Positivliste der Agentur für Arbeit, auch EU-Ausländer dürfen sich bewerben. Es gibt zu wenige Menschen in Deutschland, die diesen Beruf erlernen wollen.

„Kein gefälschter Pass, das spricht für Sie“

Doch der Bescheid der Ausländerbehörde ist niederschmetternd für den jungen Russen. Er spreche gut Deutsch, habe einen echten Reisepass und keine Fälschung vorgelegt und sei auch ansonsten gut integriert. Doch der Bamf-Bescheid spreche gegen ihn: „Gegen die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis spricht jedoch, dass der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits abgelehnt und die Abschiebung in die Russische Föderation angedroht wurde.“

Für Igor hat das auch Methode: „Das Ausländeramt lässt sich so lange Zeit, dass zwischen der Zusage des Ausbildungsbetriebs im Juni und dem Erlass des Bescheides in der Regel so viel Zeit vergeht, dass die Lehrstelle nicht mehr zu haben ist“, glaubt er. Man wolle so in Bayern verhindern, dass abgelehnte Asylbewerber eine Lehre beginnen.

Die Regierung der Oberpfalz sagt, man habe keinen Überblick darüber, wer als abgelehnter Asylbewerber trotzdem arbeiten darf. „Aktuell durchlaufen jedoch knapp 800 Flüchtlinge eine Ausbildung in der Oberpfalz. Die meisten davon waren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist“, so die Regierung. Zudem weist die Behörde darauf hin, dass anerkannte Asylbewerber ohnehin keine Arbeitserlaubnis benötigten. Klagen abgelehnte Asylbewerber gegen ihren Bescheid, liege es eben im Ermessen der Behörden.

Scharfe Kritik an einer Entscheidung des Ausländeramts der Regierung der Oberpfalz übt der Verein „Ausbildung statt Abschiebung“. „Unserer Erfahrung nach handelt es sich bei den Beiden um Menschen mit einer konstant hohen Integrationsleistung“, sagte Julia von Seiche-Nordenheim, Vorsitzende des Vereins. „Ein Bespiel dafür ist, dass Igor mit einem Sprachniveau von C1 weit über dem von vielen anderen liegt“, so von Seiche-Nordenheim. Zudem strebten beide mit den Berufen als Lokführer und Krankenpfleger ausgesprochene Mangelberufe an. „Ein Ausbildungs- bzw. Arbeitsverbot stößt bei uns auf völliges Unverständnis. Hier wurde ganz klar der Ermessenspielraum der Behörden nicht ausgeschöpft.“

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