Jahreshauptversammlung
Bauinnung Regensburg fordert „gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Bauhauptgewerbes“

31.07.2018 | Stand 31.07.2023, 6:58 Uhr
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Aufgrund 119 Mitgliedsbetrieben, die wiederum 1.700 Arbeitnehmer im Bereich der Städte und Landkreise Regensburg, Kelheim und Schwandorf beschäftigen und einen jährlichen Bauumsatz von 200 Millionen Euro verzeichnen, hat der örtliche Zusammenschluss von Baufirmen, die Bauinnung Regensburg, ein besonderes Interesse daran, dass es am Baumarkt vor Ort fair zu geht.

REGENSBURG Hierzu Geschäftsführer Christian Huber: „Gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Bauhauptgewerbes, aber auch im Vergleich zu anderen Branchen, die zum Teil die gleichen handwerklichen Arbeiten auf der Baustelle ausüben, sind auch in Zeiten der guten Konjunktur ein absolutes Muss für unsere Mitgliedsbetriebe. Beispielsweise werden Verputzarbeiten und Wärmedämmsysteme auch von Malerbetrieben oder Pflasterarbeiten auch von Garten- und Landschaftsbaubetrieben angeboten und ausgeführt. Beide Branchen verfügen aber über eigene Tarifverträge und unterfallen damit nicht den Tarifverträgen des Bauhauptgewerbes. Auch das Thema Bekämpfung der Schwarzarbeit aufgrund unzulässiger Anbieter am Baumarkt ist zu Recht ein Dauerbrenner bei unseren Betrieben“.

Zentrale Themen der Versammlung waren daher der Tarifbeschluss im Bauhauptgewerbe mit einer ab Mai 2018 geltenden Erhöhung der Tarifvergütungen für Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer in Höhe von 5,7 % sowie die Arten der steuerlichen und handwerksrechtlichen Schwarzarbeit mit den Folgen für die Wirksamkeit des Bauvertrages. Bereits vor der aktuellen Erhöhung der Tarifvergütungen betrug der durchschnittlich in Bayern bezahlte Bruttostundenlohn für einen Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes auf der Baustelle fast 17 Euro). Daraus resultierte ein durchschnittlicher Bruttomonatslohn in Höhe von 3.000 Euro. Nach der Tariferhöhung stieg der durchschnittliche Stundenlohn nochmals um ungefähr einen weiteren Euro auf dann 18 Euro brutto. Hinzu kommen weitere tarifliche Vergütungsleistungen der Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe wie zusätzliches Urlaubsgeld, tarifliche Altersvorsorge, 13. Monatseinkommen usw., die pro Jahr je nach Stundenlohn des Arbeitnehmers 5.000 bis 6.000 zu seinen Gunsten ausmachen können. Geschäftsführer Christian Huber: „Unsere Mitgliedsbetriebe der Bauinnung Regensburg verwundert, dass in baunahen Branchen mit eigenen Tarifverträgen außerhalb des Bauhauptgewerbes nicht über die Jahre die gleich hohen Tarifleistungen vereinbart wurden. Sowohl die Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes als auch beispielsweise die Arbeitnehmer im Garten- und Landschaftsbau sowie des Malergewerbes werden von der gleichen Gewerkschaft (= IG-BAU = Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) vertreten. Unsere Mitgliedsbetriebe als Arbeitgeberverband fordern die Gewerkschaft daher auf, die eigentliche Gewerkschaftsforderung „gleiche Löhne für gleiche Arbeit“ branchenübergreifend auf Baustellen zu schaffen. Dies aber nicht durch eine Absenkung der Baulöhne, sondern durch eine Anhebung der Löhne und Lohnnebenleistungen anderer Branchen auf das Niveau des Bauhauptgewerbes.“

Im Bereich der Bekämpfung der handwerksrechtlichen Schwarzarbeit ist die Bauinnung Regensburg durch das sogenannte Regensburger Modell für fairen Wettbewerb vor Ort, aber auch bundesweit einen deutlichen Schritt vorangekommen. Mehr als 300 abgegebene Unterlassungserklärungen von unzulässigen Anbietern vor Ort konnte die Bauinnung Regensburg verzeichnen. Bei mehr als 20 anderen Innungen und Landesbauverbänden außerhalb Bayerns von Stuttgart bis nach Kiel wurde das Modell per Vortrag vorgestellt und mittlerweile dort ebenfalls umgesetzt. Von Seiten der Bauinnung wird begrüßt, dass mit dem Oberlandesgericht Frankfurt nunmehr erstmals ein Gericht die Unwirksamkeit des Bauvertrages bei Ausübung eines zulassungspflichtigen Bauhandwerks (= Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Straßenbauer, Stuckateur, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder Brunnenbauer) ohne die vorliegende notwendige Eintragung in die Handwerksrolle festgestellt hat (= kein Werklohn für den ausführenden Betrieb, kein Gewährleistungsanspruch für den Bauherrn).

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