Lösungen für Lärmkonflikte
Lärmaktionsplan für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist fertiggestellt

26.07.2018 | Stand 31.07.2023, 3:37 Uhr
−Foto: n/a

Seit 18. Juli hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den zweiten Teil des Lärmaktionsplans 2018 veröffentlicht. Damit liegen nun die für die Haupteisenbahnstrecken vollständige Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung sowie das Beteiligungsergebnis der Öffentlichkeit und der Kommunen vor.

REGENSBURG „Wir freuen uns, dass das Ergebnis nun feststeht. In einer so dynamisch wachsenden Stadt wie Regensburg, in der eine stärkere Verdichtung von Nutzungen im Stadtgebiet notwendig ist, müssen wir vor allem Lösungen für Lärmkonflikte angehen. Auch der Bahnlärm steht dabei im Fokus“, so Christine Schimpfermann, Planungs- und Baureferentin der Stadt Regensburg.

Maßnahmenforderungen der Stadt Regensburg

Aus der vorliegenden Bestandsaufnahme hat die Stadt interessante Erkenntnisse gewonnen und daraus konkrete Forderungen an die DB Netz AG definiert. Eine Maßnahme, die die Stadt Regensburg im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für notwendig erachtet, ist unter anderem die schnellstmögliche Fertigstellung der laufenden Lärmsanierungsmaßnahmen – vor allem am Knoten Regensburg-Ost und Regensburg-West/Durchfahrt Prüfening. Auch der Sanierungsbedarf im gesamten Stadtgebiet sollte neu bewertet werden, um einen möglichen Ergänzungs- beziehungsweise Nachrüstbedarf zu ermitteln. Darüber hinaus sollte ein Lärm-Monitoring innerhalb des Stadtgebiets etabliert werden. Ob und wann diese Forderungen seitens der Bahn angegangen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das EBA hat zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Lärmaktionsplanung durchgeführt. In der ersten Beteiligungsphase nahmen deutschlandweit etwa 38.000 Bürgerinnen und Bürger (davon knapp 8.000 aus Bayern) die Möglichkeit wahr, Orte zu nennen, an denen sie der Bahnlärm besonders stört. Das sind mehr als doppelt so viele Beteiligungen wie noch beim Pilot-Lärmaktionsplan 2015. Bei der Bewertung des Verfahrens in der zweiten Beteiligungsphase gaben knapp 40 Prozent der über 5.000 Antwortenden an, dass sie dem Lärmaktionsplan Informationen über die Lärmsituation an ihrem Wohnort entnehmen konnten.

Hintergründe zum Lärmaktionsplan

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das EBA alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Hauptstrecken des Bundes. Ziel einer solchen Planung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. „Schienenlärm zu reduzieren ist ein andauernder und langfristig angelegter Prozess“, so Gerald Hörster, Präsident des EBA. „Wo wir heute beim Thema Lärmschutz stehen, zeigt uns der vorliegende Lärmaktionsplan. Es freut mich, dass so viele Menschen durch ihre Rückmeldungen dabei geholfen haben, ihn zu erstellen.“

Der vollständige Lärmaktionsplan 2017/2018 kann unter www.eba.bund.de heruntergeladen werden. Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine gedruckte Version.

Regensburg