Wie im Slum
Horror-Haus im Stadtosten – „wir müssen endlich handeln“

13.07.2018 | Stand 13.09.2023, 2:01 Uhr
−Foto: Foto: privat/ce (

Es ist wirklich ein Horror-Haus, in dem 100 Menschen, teils Babys leben – in der Liebigstraße 8 im Regensburger Stadtosten kommt man sich vor wie in einem Slum. Jetzt wird das Gebäude zwangsversteigert. Das Areal gehört der Stadt über eine Stiftung, die CSU fordert nun, selbst Eigentümer der Gebäude zu werden und mitzubieten. Dumm nur: Die eigenen Stadträte hatten im Stiftungsausschuss gegen den Kauf gestimmt.

REGENSBURG Vor einigen Wochen berichtete das Wochenblatt über ein Horror-Haus in der Liebigstraße im Stadtosten: Etwa 100 Menschen, teils mit kleinen Kindern, leben unter menschenunwürdigen Bedingungen. In einem ehemaligen Bürohaus und einer früheren Squash-Halle leben Menschen, die zum größten Teil aus Bulgarien und Rumänien stammen. Es regnet rein, Ratten tummeln sich auf dem Grundstück.

Am 17. Juli sollen die Gebäude zwangsversteigert werden. Jetzt kommt heraus, dass sie auf einem Grundstück der „Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung“ stehen, auf Erbpacht. Die EWR ist eine städtische Stiftung, Politiker haben über den Stiftungsausschuss Einfluss auf die Entscheidungen.

Warum kauft man die Gebäude nicht selbst und baut hier selbst Wohnungen? CSU-Stadträtin Bernadette Dechant kann das nicht verstehen. „Es gibt doch einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2004, wonach wir Wohnen am Hohen Kreuz stärken wollen“, so Dechant. Ihr zur Seite steht CSU-Fraktionschef Dr. Josef Zimmermann. „Man müsste den Flächennutzungsplan ändern, denn die Häuser stehen im Gewerbegebiet. Doch für Gewerbe ist das etwa 2.000 Quadratmeter große Areal zu klein!“ Zimmermann und Dechant verstehen nicht, warum man sich „diese Entwicklungschance entgehen lässt“.

Bei der Stadt zeigt man sich verwundert über den Vorstoß. Am 5. Juli habe sich der Stiftungsausschuss gegen eine Beteiligung an der Zwangsversteigerung ausgesprochen. „Der Ausschuss hat einstimmig – auch mit den Stimmen der CSU-Fraktion – beschlossen, das Erbbaurecht nicht zu erwerben“, heißt es. Zudem sei Wohnbebauung nur möglich, wenn man im großen Umgriff den Bebauungsplan anpasst. „Nach Kenntnis der Stadtverwaltung ist die hierzu erforderliche Zustimmung der Eigentümer im Umgriff nicht gegeben.“

So berichtete das Wochenblatt über das Horror-Haus: Link.

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