Behörden zeigen Herz
„Wir sind einfach überglücklich“ – Ausbildung statt Abschiebung!

06.07.2018 | Stand 13.09.2023, 2:04 Uhr
−Foto: n/a

Ein 32 Jahre alter Vietnamese darf im VyVu Ausbildung seine absolvieren. Besitzer Toni Tran stammt selbst aus Vietnam, kam als sogenannter „Boat People“ Ende der 70er Jahre nach Deutschland. Er tat alles, um dem sympathischen jungen Kellner eine Perspektive zu bieten – mit Erfolg. Die Behörden zeigten, dass man auch Entscheidungen mit Herz treffen kann.

REGENSBURG „Er kostet den Staat nichts, will nur arbeiten.“ So schilderte das Wochenblatt 2017 den Fall von Van Bao Nguyen, der im Restaurant VyVu von Betreiber Toni Tran angestellt wurde. Doch sein Asylverfahren wurde zunächst abschlägig beschieden – der junge Mann sollte abgeschoben werden. Wie konnte das sein? Warum darf ein fleißiger junger Mann nicht arbeiten in einem Bereich, in dem händeringend Personal gesucht wird?

Das, was dann geschah, war allerdings ein Glücksfall. „Wir haben wahnsinnig viel positive Resonanz auf die Berichterstattung bekommen“, erzählt Toni Tran. Eine ältere Dame schrieb handschriftlich einen langen Brief, schilderte ihre eigene Erfahrung mit der DDR. Andere erkundigten sich nach dem Verfahren und wie es für Van Bao nun weitergehe.

„Die Ausländerbehörde der Stadt Regensburg ist einfach toll, die haben uns sehr geholfen“, sagt Toni Tran heute. Denn man empfahl dem jungen Mann, selbstständig auszureisen und einer Abschiebung zuvorzukommen. Dann sollte er in seinem Herkunftsland Vietnam an der deutschen Botschaft ein Visum beantragen für eine Ausbildung.

Doch dann der Schock: Durch einen Behördenfehler wurde Van Bao zunächst mitgeteilt, dass er kein Visum bekommt. Sein Chef Toni Tran schaltet den renommierten Regensburger Asyl-Anwalt Philipp Pruy ein, der sich in der Sache einsetzt, Widerspruch einlegt – und am Ende einen Erfolg erzielt.

Seit 15. Mai hält Van Bao nun seinen Ausbildungsausweis in Händen. Er hat in der Zwischenzeit Deutsch in der Stufe A1 gelernt, am Ende der Ausbildung in drei Jahren muss er Deutsch auf B1-Level beherrschen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. „Wir haben ihm eine Personalwohnung besorgt, er hat einen Ausbildungsvertrag, er hat gute Chancen, am Ende übernommen zu werden und bleiben zu dürfen“, so Van Bao. Der Fall zeigt auch, dass Deutschland neben dem derzeit politisch stark umstrittenen Asylrecht für politisch verfolgte eigentlich ein Einwanderungsrecht nach Vorbild Kanadas braucht – doch es müsste Deutschland sein, dass sich fleißige Menschen wie Van Bao selbst aussucht.

Regensburg