Neues Gesetz ab 1. Januar 2019
Bauernverband erreicht Kulanzregelung für 2018 – keine Maut für Bauern!

27.06.2018 | Stand 04.08.2023, 11:11 Uhr
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In den letzten zwei Wochen haben sich der Deutsche Bauernverband und der Bayerische Bauernverband nochmals intensiv dafür eingesetzt, dass es ab 1. Juli keine Mautpflicht für Fahrzeuge land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gibt.

REGENSBURG Jetzt haben zahlreiche Bundestagsabgeordnete der Union, die bayerische Staatsregierung – und vor allem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer – eine Kulanzregelung für 2018 auf den Weg gebracht. „Es ist sehr erfreulich, dass die Politik auf die bürokratische und unverhältnismäßige Regelung für die Landwirtschaft verzichtet“, erklärt Johann Mayer, Kreisobmann im Landkreis Regensburg. Ergänzend soll dann ab 1. Januar 2019 per Gesetz geregelt werden, dass die Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern bzw. von Erzeugnissen für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mautfrei bleibt. Hierbei spielt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit keine Rolle.

In der letzten Woche hatte Bauernpräsident Walter Heidl sich mit einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt und um eine Nachbesserung gebeten. Daneben hat sich der Bauernverband gemeinsam mit dem Maschinenring und weiteren Agrarverbänden intensiv für eine Lösung bei der drohenden Mautpflicht eingesetzt.

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