Asylrecht
Nur ein Drittel aller geplanten Abschiebungen wird tatsächlich vollzogen

24.05.2018 | Stand 13.09.2023, 2:58 Uhr
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Staatsversagen – dieses harte Wort steht zusehends im Raum, wenn es um das Thema Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern geht. Ist der Staat überhaupt noch in der Lage, das Asylrecht anzuwenden, das nur jenen Asyl gewährt, die vor Krieg und Gewalt fliehen? Wir haben uns bei der Regierung der Oberpfalz erkundigt.

REGENSBURG Wir haben nachgefragt bei der Regierung der Oberpfalz, die für die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich zeichnet. Demnach gibt es nach Auskunft der Regierung 913 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen in Stadt und Landkreis Regensburg unter der Verantwortung der Regierung. Doch nur weil sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, heißt das noch lange nicht, dass sie das Land tatsächlich verlassen müssen.

Vielmehr besitzen 535 von ihnen eine gültige Duldung. Sie müssten eigentlich ausreisen, aber aus unterschiedlichen Gründen wird ihr Verbleiben in Deutschland geduldet. Als Faustregel gilt: Umso länger ein abgelehnter Asylbewerber in Deutschland bleibt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er am Ende abgeschoben wird bzw. das Land verlässt. Doch wie viele Abschiebungen gab es tatsächlich 2017 in Stadt und Landkreis Regensburg? Durch die Zentrale Ausländerbehörde wurden im letzten Jahr nach Angaben der Regierung der Oberpfalz 186 Abschiebungen vollzogen.

Kirchenasyl und Piloten, die nicht starten wollen

„Gescheitert sind etwa doppelt so viele Abschiebungen, als Abschiebungen vollzogen wurden“, sagt ein Sprecher der Regierung auf Anfrage.

Was sind die Gründe dafür, dass Abschiebungen nicht vollzogen werden können?

Nun: Einerseits können abgelehnte Asylbewerber natürlich freiwillig ausreisen, was auch den Vorteil hat, dass es kein Einreisehindernis gibt in Zukunft. Zudem gibt es seit Kurzem auch finanzielle Anreize für die Ausreise.

Doch die häufigsten Gründe sind genau jene, über die derzeit in Deutschland debattiert wird: Zahlreiche Personen tauchten 2017 unter, bevor sie abgeschoben werden konnten. Ihr Verbleib ist unbekannt. Aber auch Kirchenasyl ist immer wieder ein Grund, warum Personen nicht abgeschoben werden können, antwortet die Regierung der Oberpfalz. Zudem gab es auch bei Personen aus Regensburg Fälle, bei denen die Ausreisepflichtigen nicht abgeschoben werden konnten, weil sich die Fluglinien weigerten, diese zu tranportieren. Wie viele es sind, nannte die Regierung nicht.

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