Spendenaffäre
Keine Kronzeugen-Regelung für Schlegl und Thomas D.

21.05.2018 | Stand 13.09.2023, 3:02 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben nicht mit Schlegl und dem früheren IZ-Chef gedealt – zumindest gab es keinen Antrag auf Kronzeugenregelung. Doch was bedeutet es, dass D. mehr über CSU-Protagonisten als über Wolbergs aussagte?

REGENSBURG Der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs darf vorerst nicht ins Rathaus zurückkehren. Das hat die Landesanwaltschaft, eine dem Innenministerium untergeordnete Behörde, in München bekannt gegeben. Zwar habe das Landgericht Regensburg die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht als Bestechung, sondern als Vorteilsannahme juristisch eingeordnet, doch „Autorität und Ansehen“ des Amtes seien nach wie vor beeinträchtigt, so die Landesanwälte. Auch habe das OLG Nürnberg weiterhin eine Verdunkelungsgefahr angenommen.

Derweil ist innerhalb der SPD eine Diskussion darüber entstanden, ob Wolbergs nach einem Prozess überhaupt wieder auf die politische Bühne zurückkehren kann. Das amtierende Stadtoberhaupt Gertrud Maltz-Schwarzfischer meldete sich zurückhaltend zu Wort, während die Landtagsabgeordnete und SPD-Stadtverbandschefin Margit Wild Wolbergs geradezu maßregelt. Wild selbst sagte gegenüber der Kripo, von der Spendenpraxis nichts mitbekommen zu haben – sie tritt wieder für den Landtag an. In der CSU nennt man Wild spöttisch „Die Ahnungslose“.

Derweil wird auch darüber spekuliert, ob und was genau der CSU-Politiker und Anwalt Peter Gauweiler für seinen Mandanten Thomas D. ausgehandelt hat. D. war wegen Bestechung mit einem Strafbefehl von 500 Tagessätzen und einem Jahr auf Bewährung einverstanden gewesen, obwohl sowohl D., als auch sein Anwalt behaupteten, man habe das nur aus taktischen Gründen getan – D. habe Wolbergs nie bestochen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte eingeräumt, dass D. nicht nur über Wolbergs aussagte, sondern auch über Dritte.

Ex-OB und Schlegl vom IZ-Chef belastet

Dem Wochenblatt vorliegende Dokumente legen nahe, dass sowohl der frühere CSU-Kandidat Christian Schlegl, als auch Ex-OB Hans Schaidinger von D. belastet wurden. Schlegl indes ist von der Staatsanwaltschaft immer wieder als wichtigster und oft auch einziger Zeuge im Prozess gegen Wolbergs aufgeführt, der am 24. September vor dem Landgericht beginnt. Gab es eine Kronzeugenregelung für D., oder gar für Schlegl? Die Staatsanwaltschaft weist das weit von sich. „Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat im Zusammenhang mit der sogenannten Spendenaffäre weder in einem bei Gericht anhängigen Verfahren die Anwendung von Paragraph 46b Strafgesetzbuch beantragt noch ein bei der Staatsanwaltschaft geführtes Verfahren oder Teile davon unter Anwendung der Kronzeugenregelung des Paragraphen 46b StGB eingestellt“, so Oberstaatsanwalt Markus Pfaller.

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