Asyl
Anwalt protestiert gegen Dobrindt-Aussage – es gibt keine Anti-Abschiebe-Industrie!

09.05.2018 | Stand 13.09.2023, 3:14 Uhr
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Gibt es eine Anti-Abschiebe-Industrie, wie der CSU-Fraktionschef im Bundestag, Alexander Dobrindt, behauptet? Nun, einer, auf den die Umschreibung passen könnte, ist der Regensburger Rechtsanwalt Philipp Pruy. Der hat nun im ARD Mittagsmagazin klargestellt: Jeder hat hierzulande das Recht, eine behördliche Entscheidung anzufechten.

REGENSBURG Der Regensburger Rechtsanwalt Philipp Pruy ist ein gefragter Mann. Nach eigenen Angaben betreut er derzeit 600 bis 700 Fälle von abgelehnten Asylbewerbern, die gegen ihren Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge klagen. Darunter sind viele Menschen, die Angst davor haben, in ihr Heimatland zurückzukehren – etwa in das homophobe Russland, wo „Schwule Klatschen“ ein Volkssport ist.

Doch der Fall von Ellwangen hat neue Bewegung in die Debatte um das Asylrecht in Deutschland gebracht. Während die Flüchtlingskrise faktisch die politische Lage in Deutschland erdrutschartig nach Rechts verlagert hat, scheint der Staat zu versagen. Ein angeblich 23-jähriger Togolese sollte lediglich nach Italien abgeschoben werden, doch bis zu 300 Migranten verbrüderten sich mit dem Mann, bedrohten Polizisten und schlugen auf Polizeiautos ein. Sie erzwangen die Freilassung des Mannes, der bereits gefesselt war. Erst ein großes Polizeiaufgebot konnte den Mann schließlich doch noch festsetzen – doch jetzt klagt er gegen die Abschiebung.

Deutschland: „Schneller rein als wieder raus“

„Es gibt eine Anti-Abschiebe-Industrie bei uns“, sagte daraufhin CSU-Fraktionschef Alexander Dobrindt. Deutschland sei das einzige Land auf der Welt, in das man leichter rein- als wieder rauskommt. Und in der Tat: Die Zahl der Klagen nimmt rapide zu. Gefährdet das den Rechtsstaat? Anwalt Pruy wurde dazu im ARD Mittagsmagazin befragt. „Herr Dobrindt hat keine Ahnung, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet“, sagte Pruy vor laufender Kamera. „Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass jede behördliche Entscheidung einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann.“ Und: Pruy gewinnt die meisten Fälle. Vielleicht sollte Dobrindt mal über Gesetzesänderungen nachdenken?

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