Informationsoffensive
Neue Chancen für Menschen mit Behinderung

23.04.2018 | Stand 20.07.2023, 14:58 Uhr
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Als erster Bezirk in Bayern hat die Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz Vertreter der Arbeitsverwaltung, der Deutschen Rentenversicherung, von Kliniken, Berufsbildungswerken, Sozialverbänden und Werkstätten für Menschen mit Behinderung eingeladen, um über die vom Bund neu geschaffenen Förderinstrumente „Budget für Arbeit“ und „Andere Leistungsanbieter“ zu informieren.

REGENSBURG „Menschen mit Behinderung haben damit mehr Chancen, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bleiben oder zu kommen“, sagte Bezirkstagspräsident Franz Löffler und wies daraufhin, dass Menschen mit Behinderung von der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung deutlich weniger profitieren als Menschen ohne Handicap.

Löffler betonte den hohen Stellenwert beruflicher Qualifizierung, um als Arbeitnehmer bei der anstehenden Digitalisierung der Arbeitswelt nicht auf der Strecke zu bleiben. Seinen Dank an die Besucher der Fachtagung verband der Präsident mit dem Wunsch, dass alle beteiligten Partner die vom Bund neu geschaffenen Förderinstrumente aktiv und passgenau für Menschen mit Behinderung einsetzen.

Das „Budget für Arbeit“ richtet sich an Menschen mit Behinderung, die einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt mit Behinderung haben. Statt in einer Werkstatt zu arbeiten, können sie mit Unterstützungsleistungen des Bezirks und des Inklusionsamts Oberpfalz eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Josef Hartl, Referatsleiter in der Sozialverwaltung, wies darauf hin, dass die Wirksamkeit der neuen Förderinstrumente abhängig ist von der Bereitschaft der Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung einzustellen. Der Bezirk und das Inklusionsamt Oberpfalz werden deshalb über die Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer in der Oberpfalz direkt Arbeitgeber in der Region ansprechen. Die Firmenchefs, die einen Menschen mit Behinderung einstellen, können einen Zuschuss zu den Lohnkosten in Höhe von bis zu 75 Prozent des Arbeitslohnes erhalten. Weder der neu Beschäftigte noch der Arbeitgeber werden allein gelassen, um so das Arbeitsverhältnis erfolgreich für beide Seiten erfolgreich zu gestalten. Bei Bedarf übernimmt das Inklusionsamt auch die Kosten für die Begleitung des Menschen mit Behinderung und die Anleitung am Arbeitsplatz, wie Inklusionsamtsleiter Wolfgang Eberl deutlich machte. Die zahlreichen Fragen an die Referenten offenbarten den hohen Informationsbedarf über die Inhalte und Anwendungsmöglichkeiten der neuen Förderinstrumente. „Arbeitsverwaltung, Inklusionsamt und alle Träger sozialer Leistungen müssen an einem Strang ziehen, um die neuen Förderinstrumente passgenau mit den Menschen mit Behinderung erfolgreich umzusetzen“, betonte abschließend Dr. Benedikt Schreiner, Leiter der Bezirkssozialverwaltung.

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