Polizeiaufgabengesetz
DNA-Tests, Online-Durchsuchung, Fußfessel – mehr Rechte für die Polizei führen zu Verbrechen ohne Tat

20.04.2018 | Stand 13.09.2023, 5:50 Uhr
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Die CSU will die Befugnisse für die Polizei ausweiten – Kritiker warnen vor dem Polizeistaat.

REGENSBURG Die Polizei scheint im Zuge der weiter massiv angespannten Sicherheitslage Zuspruch zu bekommen für mehr Befugnisse – für vieles, was früher undenkbar war. Und das möchte die regierende CSU im Landtag nun auch noch ausweiten. Eine Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes soll präventiv wirken – und einer der größten Fürsprecher ist der mit der Regensburger Kulturamtsleiterin verheiratete Landespolizeipräsident Werner Schmidbauer. Im Landtag präsentierte Schmidbauer nun solche Fallbeispiele, bei denen jeder rechtstreue Bürger sagt: Klar, da muss die Polizei handeln. Sein Beispiel: Ein Ehemann taucht unter, droht damit, seiner Frau etwas anzutun. Weil die Polizei bisher für einen richterlichen Beschluss Ort und Zeit einer Tat genau benennen musste, konnte sie nicht tätig werden. Das soll nun anders werden: Nach dem CSU-Gesetzentwurf reicht eine drohende Gefahr, um zu handeln.

Die Eingriffe wären weitreichend: Kontaktverbote und das Verbot, bestimmte Orte zu besuchen, wären für den Ehemann ebenso möglich wie Telefon- und Online-Überwachung und sogar eine Fußfessel wäre denkbar. Das Argument der Befürworter: Es muss ja immer ein unabhängiger Richter entscheiden.

Gegner indes argumentieren, all das sei ja ein wenig wie im Film mit Tom Cruise, „Minority Report“, in dem Verbrechen vorhergesehen werden, bevor sie wirklich begangen wurden. Der Täter hat also noch niemanden ermordet, doch weil man weiß, dass er es tun wird, kommt er hinter Gitter.

Wer mit renommierten Strafverteidigern spricht, der weiß allerdings auch, dass die deutsche Justiz zur Blankoschein-Justiz wurde. Und so nannte auch ein Richter am Landgericht, der vom Landtag vergangene Woche befragt wurde, den Richtervorbehalt und das geplante Gesetz eine „nicht mehr akzeptable Herabsetzung der polizeilichen Eingriffsschwelle“.

Der renommierte Regensburger Rechtsanwalt Michael Haizmann kritisierte gegenüber dem Wochenblatt bereits früher eine „Formularjustiz“. Bestätigt wird er dabei auch von der Wissenschaft. „Die Antragsbegründungen der Staatsanwälte sind oft pauschal oder formularmäßig: Die Richter reagieren darauf mit ebensolchen Beschlüssen. Auch die Vordrucke der Justiz, die den Richtern oftmals zur Verfügung stehen, entfalten eine unheilvolle Sogwirkung: Formularjustiz beherrscht das Feld“, heißt es etwa im Buch „Polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungstätigkeit“.

Landespolizeichef Wilhelm Schmidbauer. Foto: Innenministerium −Foto:

Landrätin: „Die Zeiten haben sich geändert“

Doch der Ruf nach Prävention ist populär, auch bei Politikern. So sagte die Regensburger Landrätin Tanja Schweiger vergangene Woche bei der Vorstellung des Sicherheitsberichts, „die Zeiten verändern sich rasant und es ist höchste Zeit, dass die Polizei die Befugnisse bekommt, um auch den Lumpen hinterherzukommen“. Es gebe eine Kluft zwischen den immer perfider vorgehenden Verbrechern und dem, was die Polizei darf. Dabei ist Schweiger Landrätin einer der sichersten Regionen Bayerns. Im Prinzip sagt die Landrätin aber wohl auch das, was eine Mehrheit der Bevölkerung befürwortet: Das Sicherheitsbedürfnis steigt dramatisch, parallel zu schrecklichen Gewalttaten wie dem Terrorangriff auf den Berliner Weihnachtsmarkt. Die offene Gesellschaft befördert den Polizeistaat.

Kommentar

Mehr Befugnisse, aber nicht grenzenlos

Wer selbst einmal Betroffener ist von einer polizeilichen Maßnahme, obwohl er sich keiner Schuld bewusst ist, der wird die Neuordnung des Polizeiaufgabengesetzes vielleicht ganz anders bewerten. So kam es in der sogenannten Spendenaffäre zu zahlreichen Aufnahmen, die eigentlich gar nicht getätigt werden durften: Privatgespräche wurden abgehört, etwa mit Familienmitgliedern von Beschuldigten. Sogar ein Gespräch mit einer Prostituierten ist in den aufgezeichneten Gesprächen – man glaubt es kaum.

Die Antwort, ob die Polizei mehr Befugnisse braucht, hängt eben auch von der Perspektive ab: Was, wenn der Verdächtige ein Ehemann ist, dessen Ex-Frau ihm eins reindrücken will – und der plötzlich präventiv in die Mühlen der Justiz gerät?

Der gehörnte Ex-Mann wird das neue Gesetz als schreiende Ungerechtigkeit empfinden, denn weder sich vergaloppierende Staatsanwälte werden belangt, noch Richter. Hätte man auch nur einen Toten im Fall Anis Amri verhindern können, kann man nicht gegen das neue Gesetz sein. Und die Debatte über mehr Befugnisse bewegt sich, wie so oft in unseren Tagen, zwischen den Extremen. Die Gegner beschwören George Orwells 1984 herauf, die Befürworter malen Schreckens-Szenarien wie den Anschlag in Berlin an die Wand. Dabei haben beide Recht: Zum einen ist das Maß der Bedrohung gestiegen, die Polizei braucht nicht nur Rückendeckung, sondern mehr Befugnisse. Doch keinesfalls darf das ein Freischein sein, denn am Ende kann es Unschuldige treffen.

Regensburg