Nach Attacke
Abgründe bei den Polizisten-Prüglern – früheres Verfahren eingestellt!

11.04.2018 | Stand 13.09.2023, 7:05 Uhr
−Foto: Foto: Eckl

Derzeit wird von der Staatsanwaltschaft offenbar das Alter des Afghanen überprüft, der im Januar einen Polizisten am Boden prügelte. Aus einem Schreiben des Justizministeriums wurde bekannt, dass vor der Tat ein Ermittlungsverfahren wegen eines Gewaltdelikts eingestellt wurde. Das sei die Regel, behaupten Insider aus den Ausländerämtern.

REGENSBURG Fahles Licht auf den Staat wirft nach wie vor ein Fall, der am 13. Januar 2018 Regensburg erschütterte: Zwei zum Tatzeitpunkt angeblich 17 Jahre alte afghanische Flüchtlinge brachten zunächst einen Polizisten zu Fall, einer der Aggressoren trat auf den Kopf des 26-jährigen Polizisten ein. Wochenblatt-Recherchen brachten zu Tage, dass beide in der Obhut der Ämter waren: Sie lebten in Jugendeinrichtungen, das Landratsamt ersetzte die Erziehungsberechtigten. Beide hatten einen Ablehnungsbescheid, der eine Ausreise-Aufforderung aus Deutschland innerhalb von 30 Tagen beinhaltete, konnten jedoch nicht abgeschoben werden, weil sie Klage erhoben hatten. Jetzt werden weitere Hintergründe bekannt, werfen ein fahles Licht auf einen Staat, der offenbar jeden Schwarzfahrer gnadenlos verfolgt, aber nicht gewillt ist, bei Gewalttätern Recht und Gesetz anzuwenden.

Offenbar gab es zumindest bei einem der beiden Afghanen bereits ein Ermittlungsverfahren wegen einem Körperverletzungs-Delikt. Das geht aus einem Schreiben hervor, das der Justizminister Winfried Bausback zu dem Fall verfasste. Demnach gab es ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Täter, doch dieses wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil der unbegleitete minderjährige Flüchtling nicht eindeutig als Täter identifiziert werden konnte.

Insider aus den Ausländerbehörden berichten dem Wochenblatt, dass es bei Schlägereien, aber auch leichten Sexualdelikten zunächst immer eingestellt wird. Allein im Landkreis leben 1.300 Asylbewerber – gegen 45 von ihnen wurde bereits wegen einem Sexualdelikt oder einer Gewalttat ermittelt.

Auch Innenminister Joachim Herrmann hat sich zu dem Afghanistan-Fall schriftlich geäußert, räumt ein, dass nur dann abgeschoben wird, wenn ein tatsächlicher Tatnachweis mit rechtskräftiger Verurteilung vorliegt. Eine Abschiebung direkt aus der Haft ist möglich, scheitert aber mitunter auch an Rechtsmitteln, die eingelegt werden.

Ermittlungen gegen 45 Asylbewerber

Zurück zum Arcaden-Fall: Die Staatsanwaltschaft möchte derzeit nicht einmal sagen, ob eine Altersüberprüfung stattfindet, man bedaure, keine weiteren Angaben wegen der laufenden Ermittlungen geben zu können. Der angeblich zur Tatzeit 17-jährige Afghane sei aber nach wie vor in Untersuchungshaft. Es ist aber davon auszugehen, dass die Ermittler Zweifel am Alter des Tatverdächtigen haben. Wörtlich antwortet Oberstaatsanwalt Markus Pfaller auf Wochenblatt-Anfrage, „dass sich der bislang nicht vorbestrafte Beschuldigte nach wie vor in Untersuchungshaft befindet. Konkrete Ergebnisse im Hinblick auf sein tatsächliches Alter liegen bislang nicht vor.“ Zumindest soll von Seiten des Justizministeriums aber nochmals darauf hingewirkt werden, dass der Bürger den Anschein hat, Recht und Gesetz wären hier nicht außer Kraft gesetzt. So gab es im März eine Dienstbesprechung mit leitenden Oberstaatsanwälten, das Thema „Kriminalität im Umfeld von Asylbewerberunterkünften“ ins „Bewusstsein unserer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte“ zu bringen, so Bausback in dem Schreiben.

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