Verteidigung gibt Presseerklärung ab
Vorwurf der Bestechlichkeit war Grund für Wolbergs „traumatisierende Inhaftierung“

01.03.2018 | Stand 20.07.2023, 19:57 Uhr
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Der Beschluss des Landgerichts Regensburg vom heutigen Tage offenbart eine gründliche und umfassende Prüfung der von der Staatsanwaltschaft in Verfolgung einer erkennbar einseitigen Arbeitshypothese vorgelegten Anklage. Im Ergebnis sieht die Wirtschaftskammer entgegen dem Inhalt des am 16.01.2017 erlassenen und nunmehr ersatzlos aufgehobenen Haftbefehls den Vorwurf der Bestechlichkeit und den Vorwurf pflichtwidriger Diensthandlungen nicht begründet.

REGENSBURG Gerade dieser von Herrn Wolbergs von Anfang an entschieden zurückgewiesene Vorwurf war allerdings Auslöser für eine traumatisierende Inhaftierung, wie auch vorläufige Dienstenthebung als demokratisch gewählter Oberbürgermeister der Stadt Regensburg.

Der neben angeblichen Verstößen gegen das Parteiengesetz verbleibende Vorwurf der Vorteilsnahme wird in einer mündlichen Hauptverhandlung zu klären sein. Der damit zur Diskussion stehende Straftatbestand aus §331 StGB weist seit einer Ausweitung durch den Gesetzgeber im Jahr 1997 jedoch erhebliche, in Rechtsprechung und Literatur vielfältig beklagte Unschärfen auf, die eine Abgrenzung von strafbarem und straflosem Verhalten im Einzelfall durchaus schwierig machen. Dies gilt in besonderer Weise für die verfassungsrechtlich ausdrücklich erwünschte Einwerbung von Parteispenden, die auf kommunaler Ebene mangels staatlicher Parteienfinanzierung unverzichtbar ist, allerdings regelmäßig den Verdacht anstößiger „Spezlwirtschaft“nährt.

Die Verteidigung von Oberbürgermeister Wolbergs hat vor diesem Hintergrund Verständnis für die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, die Berechtigung dieses Vorwurfs unter Anhörung sämtlicher Beteiligter zu klären. Allerdings ist die Verteidigung davon überzeugt, dass sich am Ende eines solchen Verfahrens auch dieser Vorwurf als unbegründet erweisen wird.

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