Planfeststellungsbeschluss
Regierung genehmigt den dreistreifigen Ausbau der B 20 nördlich Falkenberg

02.07.2019 | Stand 29.07.2023, 6:54 Uhr
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Die Regierung von Niederbayern hat das Verfahren für den Ausbau der B 20 nördlich Falkenberg abgeschlossen und dem Staatlichen Bauamt Passau die Bauzulassung erteilt.

FALKENBERG Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung wird allen Beteiligten, Behörden und Fachstellen zugesandt und in der Gemeinde Falkenberg, der Gemeinde Malgersdorf und der Gemeinde Schönau mit den Planunterlagen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit werden dort ortsüblich bekannt gegeben.

Die B 20 ist eine verkehrswichtige Nord-Süd-Fernstraßenverbindung im Osten Bayerns und bildet die Verbindung zwischen den Autobahnen A 3, A 92, A 94 und A 8. Sie verläuft von der Grenze zu Tschechien bei Furth i. Wald über Cham, Straubing, Landau a. d. Isar, Eggenfelden, Freilassing und Berchtesgaden bis zum Königssee und wurde auf Teilstrecken bereits dreistreifig ausgebaut. Für das Jahr 2030 sind im vorgesehenen Ausbauabschnitt etwa 12.000 Fahrzeuge prognostiziert. Das Staatliche Bauamt Passau will die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität auch auf diesem Bundesstraßenabschnitt durch den Anbau eines dritten Fahrstreifens erhöhen. Dadurch wird der langsame vom schnellen Verkehr getrennt und der „Überholdruck“ auf der Bundesstraße entschärft.

Das Bauvorhaben beginnt auf Höhe des Knotenpunktes Bundesstraße 20 / PAN 50 (Kenoden) und endet nach etwa 4,1 Kilometern Länge vor dem Knotenpunkt Bundesstraße 20 / Staatsstraße 2327 (Unterbinder). Zwischen Kenoden und Altgmain ist der zweite Fahrstreifen in Richtung Norden (Malgersdorf) vorgesehen. Ab Altgmain bis Unterbinder ist er in Richtung Süden (Falkenberg) vorgesehen. Weil Einmündungen und Zufahrten im Zuge der Maßnahme geschlossen werden, muss das gemeindliche Straßennetz angepasst werden. Dabei sind auch die Überführung einer Gemeindeverbindungsstraße und zwei Unterführungen von Gemeindeverbindungsstraßen geplant. Die mit dem Ausbau verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen.

Die Einwendungen der Beteiligten bezogen sich insbesondere auf den Verkehrslärmschutz, auf landwirtschaftliche Belange, die Anpassung des nachgeordneten Wegenetzes, die Oberflächenentwässerung und auf Belange des Naturschutzes. Der Planfeststellungsbeschluss kann auch im Internet unter der Adresse www.regierung.niederbayern.bayern.de unter den Rubriken „Planung und Bau“, „Planfeststellung, Straßenrecht und Baurecht“, „Planfeststellung Straßen und Bahnen“, „Planfeststellungsbeschlüsse“ eingesehen werden.

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