Allgemeinverfügung
Anlegungen von Kreuzfahrtschiffen wieder erlaubt

09.07.2020 | Stand 24.07.2023, 13:41 Uhr
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Ab sofort dürfen Kreuzfahrtschiffe grundsätzlich wieder an den Länden im Stadtgebiet Passau anlegen.

Passau. Mit sofortiger Wirkung hat die Stadt Passau die geltende Allgemeinverfügung für ein Anlegeverbot für Kreuzfahrtschiffe im Stadtgebiet Passau aufgehoben. Grund dafür ist die ab heute geltende Regelung der Bayerischen Staatsregierung, dass die Flusskreuzschifffahrten einheitlich in Bayern wieder zugelassen werden und diese Schiffe analog zu ortsfesten Hotels behandelt werden. Die Reedereien müssen sich demnach an die Hygienekonzepte für Gaststätten und für Beherbergung halten.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Ich danke der bayerischen Staatsregierung für die notwendige Klarstellung in dieser Frage und insbesondere auch MdL Gerhard Waschler, der auf meine Bitte hin der Problematik in der Staatsregierung Gehör verschafft hat.“

In der staatlichen Verordnung ist geregelt, dass die Betreiber der Schiffe der örtlichen Behörde ein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen müssen. Dies wird vor der ersten Anlegung gefordert.

Darüber hinaus gilt auch das Schutz- und Hygienekonzept der Stadtwerke Passau GmbH als Ländenbetreiberin weiterhin. So ist derzeit beispielsweise kein Anlegen in zweiter Reihe gestattet.

Um Handel, Gastronomie und Tourismus zu unterstützen, hat die Stadt Passau bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt. So werden beispielsweise für das gesamte Kalenderjahr 2020 keine Sondernutzungsgebühren für gastronomische Freischankflächen oder Warenständer erhoben. Außerdem wird wo möglich und gewünscht die Gastro-Außenfläche so erweitert, dass die erforderlichen Abstände unter Erhalt der Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen. Sondernutzungsgebühren werden auch für diese zusätzlichen Flächen nicht erhoben.

Darüber hinaus wurde nach den ersten Lockerungsmaßnahmen ein zusätzliches Marketingpaket umgesetzt, um Gäste für einen Besuch in der Dreiflüssestadt Passau zu begeistern.

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