Neue Verordnung tritt in Kraft
Mietpreisbremse künftig auch in der Stadt Passau

02.08.2019 | Stand 31.07.2023, 2:15 Uhr
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Neue Mieterschutzverordnung sieht Maßnahme in 162 bayerischen Kommunen vor

PASSAU. Die Bayerische Staatsregierung hat im. Juli dieses Jahres eine neue Mieterschutzverordnung beschlossen. Demnach wird ab 7. August 2019 die Mietpreisbremse in 162 bayerischen Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmarkt gelten. Unter diese Regelung fällt auch die Stadt Passau.

Die Mietpreisbremse besagt, dass die Miete bei neu abgeschlossenen Verträgen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Das gilt auch für die Vermietung möblierter Wohnungen. Des Weiteren wird eine abgesenkte Kappungsgrenze eingeführt. Demnach ist es dem Vermieter künftig nur noch erlaubt, die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent (bisher 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus zu erhöhen. Die neue Mieterschutzverordnung sieht außerdem die Verlängerung der Kündigungssperrfrist vor. Diese besagt, dass der Erwerber von bereits vermietetem Wohnraum dem Mieter frühestens zehn Jahre nach dem Kauf eine Kündigung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder Verwertung aussprechen kann. Im Streitfall hat der Mieter die Möglichkeit, die Einhaltung dieser Regelungen auf privatrechtlichem Weg einzuklagen.

Grundlage für die Einführung des neuen Regelwerks in der Stadt Passau ist ein Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Marketing und Arbeit vom 20. Februar 2018. Darin wurde festgelegt, dass sich die Stadt Passau um die Aufnahme in die Liste des örtlichen Anwendungsbereichs der Mietpreisbremse und niedrigeren Kappungsgrenzen bemühen wird, sobald die landesrechtlichen Neuregelungen zur Umsetzung der einschlägigen Mieterschutzvorschriften vorliegen. Die Bayerische Staatsregierung hat in der Folge der Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Landgerichts München I zur Mieterschutzverordnung einen Neuerlass der Regelungen auf aktueller Datengrundlage zu den bayerischen Wohnungsmärkten vorgenommen. In diesem Verfahren wurde das Institut IWU beauftragt, ein Gutachten zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten in Bayern zu erstellen. Nach Vorliegen dieses Gutachtens hat der Bayerische Städtetag die Stadt Passau über das Ergebnis informiert, ihr das Gutachten zur Kenntnis gegeben und insbesondere mitgeteilt, dass die Stadt Passau in die Liste der Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten aufgenommen werden soll. Daraufhin übermittelte die Stadt Passau dem Städtetag die Beschlusslage und stimmte der Aufnahme in die Gebietskulisse zu.

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