Wegen zu großer Brandgefahr
Böllerverbot an Silvester in der gesamten Passauer Altstadt

26.06.2019 | Stand 29.07.2023, 4:11 Uhr
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Stadtrats-Fraktionen sollen über Entwurf dazu beraten

PASSAU. Um die besonders brandempfindlichen und historisch wertvollen Gebäude im Kernbereich des Ensembles Altstadt zu schützen, soll eine Allgemeinverfügung beschlossen werden, die künftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in diesem sensiblen Bereich an Silvester bzw. am Neujahrstag verbietet. Der Entwurf dieses Regelwerks wird den Mitgliedern des Ausschusses für Ordnung in der Sitzung am Dienstag, 2. Juli, vorgestellt. Bevor eine Beschlussfassung darüber erfolgt, sollen die Stadtratsfraktionen über den Inhalt beratschlagen.

In der Sitzung des Ausschusses für Ordnung am 18. Februar wurde die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss beauftragt, auf der Grundlage der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein Verbot der Pyrotechnik zu prüfen. Insbesondere unter Berücksichtigung des räumlichen Umgriffs und der Kontrollmöglichkeiten wurde demzufolge ein Vorschlag erarbeitet, der sich auf den Altstadtbereich konzentriert. Die Grenze zieht sich dabei beginnend am Rindermarkt über die Grabengasse bis hin zum Unteren Sand und verläuft unterhalb der Marienbrücke flussabwärts am Innkai entlang. Donauseitig entspricht der Umgriff auch dieser Grenze. Um jedoch noch weiterhin das Abschießen von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt ermöglichen zu können, wurden die bisher beliebten Bereiche wie die Untere Donaulände und Fritz-Schäffer-Promenade bis zum Beginn Rathausplatz, die Innpromenade oberhalb der Marienbrücke und auch die Ortspitze selbst von dem geplanten Geltungsbereich der Allgemeinverfügung ausgenommen.

Da sich in dem vorgeschlagenen Altstadtbereich eine hohe Anzahl an denkmalgeschützten Gebäuden und Kirchen befindet und aufgrund der dortigen engen verwinkelten Gassen eine effektive Brandbekämpfung im Gegensatz zu anderen Bereichen im Stadtgebiet erschwert wäre, soll sich das Verbot auf diesen Bereich beschränken. Besonders gefährdet sind darüber hinaus auch die in der Altstadt bestehenden Grabendächer und historischen Innenhöfe mit Holzveranden, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und leicht ein Brand verursachen können.

Für die Umsetzung des Verbots ist vorgesehen, an den jeweiligen Zugängen zur Altstadt entsprechende Hinweisschilder über den räumlichen Umgriff anzubringen.

Passau