Frist bis 19. August
Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

01.08.2018 | Stand 31.07.2023, 4:39 Uhr
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Ob in Milchbetrieben, in der Industrie oder in EDV-Anlagen, wo Server nicht zu heiß werden dürfen: Der Einsatzbereich von Kühlanlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig mit der Atmosphäre in Kontakt kommen kann, ist vielfältig.

PASSAU Diese Anlagen können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) austreten lassen, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen – schlimmstenfalls mit Todesfolge – führen können.

Ziel ist es, Gefahren zu verhindern sowie die „Auswirkungen dennoch eintretender nicht ordnungsgemäßer Betriebszustände zu mindern und somit das gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung zu minimieren“, so die „42. BImSchV“ (Bundes-Immissionsschutz-Verordnung). Gemäß dieser Verordnung unterliegen die Betreiber entsprechender Anlagen verschiedenen Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Diese ist für den Landkreis Passau das Landratsamt Passau, das in diesem Zusammenhang auf die Fristen hinweist.

So sind Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV zu melden, für Bestandsanlagen muss dies bis 19. August 2018 erfolgen.

Gefordert ist auch die Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV und gegebenenfalls die Meldungen über erhöhte Legionellenkonzentrationen (sogenannte Maßnahmenwertüberschreitungen) entsprechend § 10 der 42. BImSchV.

Um einen möglichst effizienten Übermittlungsweg der verschiedenen Anzeigen für die Betreiber zu schaffen, wurde eine Webanwendung zur Datenübertragung entwickelt. Das Portal kann unter www.kavka.bund.de aufgerufen werden.

Um eine Anlage anzuzeigen, ist zunächst eine Registrierung auf der Seite www.kavka.bund.de erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung können die Stammdaten der Arbeitsstätte sowie der Anlage erfasst und die jeweilige Anzeige an das Landratsamt Passau übermittelt werden.

Das Landratsamt Passau weist darauf hin, dass die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern verpflichtet sind, die Webanwendung KaVKA zu nutzen.

Für die meisten im Privatbereich oder auch in Kraftfahrzeugen eingesetzten Klimaanlagen besteht nach der 42. BImSchV kein Handlungsbedarf. Hier wird die Kälte in der Regel durch Kompression und anschließende Kondensation eines Kältemittels erzeugt. Eine Verdunstung von Wasser in die Umgebungsluft erfolgt hier nicht.

Passau