Auszug des städtischen Jugendamts
Preisgünstiger Wohnraum an der Spitalhofstraße

13.07.2018 | Stand 31.07.2023, 9:23 Uhr
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Derzeit ist das städtische Jugendamt in der Spitalhofstraße 21 untergebracht.

PASSAU Nachdem die WGP mbH aktuell dabei ist, ein neues Dienstgebäude im Anschluss an das Dienstleistungszentrum Passavia in der Vornholzsstraße zu errichten, kann über die Zukunft des dann leerstehenden Gebäudes bzw. der Fläche entschieden werden. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Bauen und Liegenschaften in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Juli vor, dem Stadtratsplenum zu empfehlen, auf diesem Grundstück ein Wohngebäude zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum zu errichten. Es ist vorgesehen, hierfür einen Zuschuss aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm des Freistaates Bayern zu beantragen.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Definitiv gibt es in unserer Stadt Bedarf für sozialen Wohnungsbau bzw. preisgünstigen Wohnraum. Genau aus diesem Grund möchten wir die Chance an der Spitalhofstraße nutzen und im Zuge der Jugendamtsverlegung mit der möglichen Förderung mehrere bezahlbare Wohnungen schaffen.“

Der Freistaat Bayern hat ein kommunales Wohnraumförderungsprogramm aufgelegt, wonach Kommunen einen Zuschuss von 30 Prozent und ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 60 Prozent der Gesamtkosten inkl. Grundstück erhalten. Voraussetzungen hierfür sind, dass das geförderte Objekt im Eigentum der Stadt verbleibt und ein kommunaler Eigenanteil von 10 Prozent eingebracht wird. Die Regierung von Niederbayern hat signalisiert, dass das Objekt Spitalhofstraße 21 hervorragend dafür geeignet wäre.

Der Umzug des Jugendamtes von der Spitalhofstraße in die Vornholzstraße ist für Dezember dieses Jahres geplant. Dann wäre der Abriss des Gebäudes möglich. Nachdem das aktuelle Gebäude grundlegend saniert werden müsste, stellt ein Neubau die wirtschaftlichere Variante dar. Entsprechend den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans kann auf diesem Grundstück ein fünfgeschossiges Wohngebäude mit Tiefgarage und ausgebautem Dachgeschoss errichtet werden. Mit der Planung, Bauabwicklung und Verwaltung der Mietwohnungen soll die WGP mbH beauftragt werden.

Nach einem entsprechenden Beschluss wird die Verwaltung zunächst die Voraussetzungen für die Fördermöglichkeiten und die vertraglichen Regelungen zu schaffen und dem Stadtratsplenum einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Für diese Vorplanung sollen im laufenden Haushalt außerplanmäßig 50.000 Euro bereitgestellt werden. Die für den Abbruch und den Neubau benötigten Haushaltsmittel sollen sich im Haushalt 2019 wieder finden.

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