Nach Polizei-Großeinsatz
Hanfladen-Besitzer wehrt sich gegen Schikane

13.06.2018 | Stand 04.08.2023, 9:24 Uhr
−Foto: n/a

Der Passauer Hanfladen-Besitzer Christian Breitenfellner (53) schüttelt auch fünf Tage nach einem Polizei-Großeinsatz den Kopf: Die Kripo ist mit 16 Mann und einem Hund angerückt, um vier Läden und drei Wohnungen wegen überall zu bestellender legaler Hanf-Teeblätter und CBD-Blüten auf den Kopf zu stellen.

PASSAU Nach gut zwei Stunden war der Spuk am vergangenen Freitag vorbei. „Ich weiß immer noch nicht, wie mir geschehen ist“, sagt Breitenfellner, der seit über 20 Jahren unbescholten mit legalen Hanfprodukten handelt.

Breitenfellner versteht immer noch nicht, warum die Passauer Drogenfahnder mit Kanonen auf Spatzen schießen müssen. Neben den drei Läden in der Passauer Innenstadt wurde auch die Zentrale von GEKO-Garten in Tiefenbach (Lkr. Passau) sowie die Privatwohnungen seiner Tochter Carolin (25) und seines Sohn Matthias (27) durchsucht. Laptops wurden beschlagnahmt, die Festplatten der Bürocomputer gespiegelt und die Handy-Daten ausgelesen. „Wir wurden wie Schwerverbrecher behandelt“, sagen die Familienmitglieder.

Die Staatsgewalt machte offensichtlich im großen Stil Jagd auf Hanfblüten. Grund für die Hausdurchsuchungen seien CBD-Blüten gewesen, die von der Polizei bei einem Kunden des Passauer Hanfshops gefunden worden waren, vermutet Breitenfellner.

„Die Polizisten haben sich selbst nicht ausgekannt. Bevor sie eine solche Aktion planen, sollten sie sich erst informieren“, wirft Breitenfellner der Passau Kripo vor. Die Beamten hätten das gesamte Teesortiment des Ella Hanf- und Genuß-Laden im Bratfischwinkel 7 sichergestellt, weil sie vermuteten, es handele sich um unverarbeitete Hanfblüten. „Dabei handelt es sich um Standardware, die es im einschlägigen Großhandel für Hanf- und Bioläden zu bestellen gibt. „Wir haben die Original-Rechnungen“, sagt der Diplom-Ingenieur. Der Drogenspürhund habe logischerweise nichts gefunden.

Hanfkräuterbuttergewürz sichergestellt

Breitenfellner verweist auf einen Hanfladen in der Landeshauptstadt München und die CannabisXXL-Messe hin. Dort gab und gibt es diese CBD-Blüten mit verschiedenen Aromen frei verkäuflich. „Wir haben die Ware guten Gewissens ge- und verkauft“, weist der Ladenbetreiber die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Neben den noch vorhandenen 22 Gramm der CBD-Blüten seien alle Formen von grünen Blättern sichergestellt worden. Darunter waren auch ein Hanfkräuterbuttergewürz und Hanfsaft. „Ich weiß nicht, was die Polizei damit macht?“ fragt sich Breitenfellner.

THC-Anteil unter 0,2 Prozent

Sein Rechtsanwalt Patrick Welke, ein Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht aus Heidelberg, geht davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. Es bestehe allenfalls ein Verbotsirrtum, da sein Mandant davon ausgegangen sei, die Ware sei legal unter der 0,2-Prozent-Grenze des Rausch-Zustände verursachenden Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC). „Hanf besteht u. a. aus den zwei Bestandteilen THC und Cannabidiol (CBD). Letzteres wirkt entzündungshemmend und beruhigend, werde daher im gesundheitsnahen Bereich eingesetzt. Laut Welke fällt CBD im Gegensatz zu THC nicht unter das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Jedoch hätten alle CBD-Produkte einen zumindest geringen Anteil von THC. Cannabisprodukte mit einem Anteil von weniger als 0,2 Prozent THC bleiben in Deutschland in der Regel straffrei, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann, so Welke.

Breitenfellner ist ratlos: Soll er den harmlosen Hanftee beim Großhändler nachbestellen? Bekommt er dann wieder Besuch von der Kripo? Seine Kunden kommen fast zu hundert Prozent wegen der wohltuenden Wirkung der erlaubten Cannabis-Produkte wie Tees, Salben, Öle oder Kosmetik. „Ich hatte in über 20 Jahren im Hanfgeschäft noch nie ein Problem mit der Polizei“, sagt er.

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