Zusammenarbeit wird unterstützt
EU Förderung für Kleinprojekte im bayerisch-österreichischen Grenzraum

12.06.2018 | Stand 04.08.2023, 5:47 Uhr
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Zum sechsten Mal tagte, unter Einberufung des Vorsitzenden des Gremiums, Landrat Sebastian Gruber, der Regionale Lenkungsausschuss Ost.

SCHÄRDING AM INN Auf der Tagesordnung standen die Projektentscheidungen über die, bis zum 15. April eingereichten grenzüberschreitenden Kleinprojekte. Mit stolzen 66.830 Euro konnte die Förderung für fünf weitere grenzüberschreitende Kleiprojekte aus dem bayerisch-österreichischem Grenzraum zugesagt werden.

Aus Niederbayern wurden diesmal vier Projekte zu unterschiedlichen Themen eingereicht und genehmigt. Die Schwerpunkte dieser genehmigten Kleinprojekte erstrecken sich von der Durchführung und Vermarktung unterschiedlicher kultureller und historischer Maßnahmen bis hin zur grenzübergreifenden Schülerförderung in den Bereichen Mathematik und Informatik. So können dank der finanziellen Förderung durch das INTERREG – Programm demnächst viele interessante Projekte umgesetzt werden, die die kulturellen und geschichtlichen Gemeinsamkeiten zwischen Bayern und Österreich weiter in den Vordergrund rücken.

Was versteht man unter EFRE-Fördermitteln?

Bei den EFRE-Fördermitteln handelt es sich um Gelder, die vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung der EU im Rahmen ihrer Kohäsions- und Strukturpolitik bereitgestellt werden. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände, Gemeinden und andere Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen in Niederbayern mit den Landkreisen Freyung-Grafenau, Passau, Rottal-Inn, Regen, Deggendorf, Dingolfing-Landau, Landshut, den Städten Landshut und Passau haben im Rahmen des INTERREG V A-Programms Österreich-Bayern 2014-2020 weiterhin die Möglichkeit, Förderungen für grenzübergreifende Kleinprojekte zu erhalten.

„Kleinprojekte“ bezeichnen die Projekte, die in erster Linie auf eine langfristige grenzüberschreitende Kooperation zwischen den Partnern aus Oberösterreich und Bayern abzielen. Diese sind über die Höhe der förderbaren Projektkosten definiert, die maximal 25.000 Euro betragen können. Der reguläre Fördersatz beträgt 75% der förderfähigen Gesamtkosten. Die eingereichten Projekte müssen von mindestens einem Projektteilnehmer aus Bayern und einem Projektteilnehmer aus Oberösterreich gemeinsam umgesetzt werden. Thematisch werden hierbei keine Grenzen gesetzt, sodass alle Projektthemen, für die ein regionaler grenzübergreifender Bedarf besteht, zulässig sind. Wobei die Langfristigkeit der Zusammenarbeit im Vordergrund eines jeden Projekts stehen muss.

Die Einreichung von Anträgen für Kleinprojekte ist laufend möglich. Für Antragsteller aus den Landkreisen Rottal-Inn, Landshut, Dingolfing-Landau, Passau, Freyung-Grafenau, Deggendorf und Regen und den kreisfreien Städten Landshut und Passau bietet die Geschäftsstelle der EUREGIO Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn in Freyung eine umfassende Begleitung und Betreuung, von der ersten Projektidee bis zur Zusammenstellung der Abrechnungsunterlagen, an.

Über die Förderung dieser Projekte entscheidet dann der Regionale Lenkungsausschuss Ost, dessen nächste Vergabesitzung voraussichtlich Anfang Dezember diesen Jahres in Schärding stattfindet. Um Anträge, die hier vorgelegt werden sollen, bis zum Ende der Einreichfrist am 15. Oktober 2018 gründlich vorbereiten zu können, werden Antragsteller gebeten, frühzeitig die Unterstützung der EUREGIO-Geschäftsstelle in Anspruch zu nehmen.

Wenden Sie sich mit Ihrer Projektidee an Irina Dreiling, Projektleiterin für den Kleinprojektefonds Bayern-Österreich, unter i.dreiling@euregio-bayern.de oder unter der Telnr.: 0160/91255229. Ebenso sind sämtliche Informationen sowie die Formulare zum Beantragen von Kleinprojekten auf den Homepage der EUREGIO verfügbar:

www.euregio-bayern.de. Informationen zum INTERREG-Programm als Ganzes finden sich auf der Programm-Homepage www.interreg-bayaut.net.

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