Zuschuss für die eigenen vier Wände
Wohnungsbauförderung für junge Familien im Stadtgebiet Passau

28.05.2018 | Stand 29.07.2023, 6:33 Uhr
−Foto: n/a

Die Stadt Passau unterstützt junge Familien mit Zuschüssen bis zu 15.000 Euro beim Bau oder Ersterwerb von Eigenheimen. Das einschlägige Förderprogramm gibt es seit dem Jahre 2000.

PASSAU Für das laufende Haushaltsjahr stehen der Stadt insgesamt noch circa 200.000 Euro aus dem Fördertopf zur Auszahlung an berechtigte junge Familien zur Verfügung. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 74 Eigenheime von jungen Familien gefördert.

Das Programm kann von Ehepaaren und Alleinerziehenden zum Bau oder Kauf eines Neubaus, aber auch einer Gebraucht-Immobilie in Anspruch genommen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Bewilligung des Zuschusses durch die Stadt muss vor dem Abschluss des Kauf- oder Bauvertrags erfolgt sein.

Hierbei ist zu beachten, dass das Objekt nicht im Außenbereich liegen und ein Ehepartner oder der/die Alleinerziehende das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. Darüber hinaus darf eine konkrete Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Diese wurden zum 1. Mai 2018 angehoben. Beim Vorliegen persönlicher Voraussetzungen (zum Beispiel erhöhte Werbungskosten, Schwerbehinderung etc.) können Freibeträge gewährt werden.

Die weiteren, dem Programm zugrunde liegenden Richtlinien mit Merkblatt können im Internet unter https://bit.ly/2rH5pzQ abgerufen werden.

Auch der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms unter anderem den Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen. Haushalte mit Kindern können zusammen mit dem Darlehen einen Zuschuss erhalten.

Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm wird der Neubau bzw. der Erwerb von Eigenwohnraum mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen unterstützt. Diese Darlehen können auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden.

Voraussetzung für eine Förderung durch den Freistaat ist unter anderem die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze.

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