Was nun, Frau Illein?
FDP-Schiedsgericht gibt Brandl Hansi Recht!

23.05.2018 | Stand 29.07.2023, 11:25 Uhr
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Nominierungs-Chaos perfekt – Beteiligte und Landesvorstand hüllen sich in Schweigen

MÜNCHEN/LANDKREIS PASSAU Die schier unendliche Posse um die Nominierung des FDP-Direktkandidaten im Stimmkreis Passau-West zur Landtagswahl im Oktober ist um ein unrühmliches Kapitel reicher. Ob es auch das Letzte ist? Darüber hüllen sich die wesentlichen Beteiligten inklusive des Partei-Landesvorstandes in München derzeit noch in Schweigen!

Zur Vorgeschichte: Der in ganz Ostbayern wie ein bunter Hund bekannte (frühere) „Disco“-Hansi Brandl und ehemals „Landrat der Herzen“ aus Vilshofen hatte in einem politischen Handstreich die Kandidatur für sich gewonnen – gegen die Kreisvorsitzende Bettina Illein, Rechtsanwältin aus Tettenweis.

Zweifel gab es von der unterlegenen Seite über die Rechtmäßigkeit der Stimmabgabe kurz vor der Wahl aufgenommener Mitglieder. Diese teilte auch der FDP-Landesvorstand, der eine neue Wahl empfahl.

Die fand ohne Benachrichtigung der Öffentlichkeit (und Presse) am Faschingssonntag statt. In einer ersten Abstimmung bekam Brandl die meisten Stimmen (15). Illein bestand aber auf einer weiteren, da es vier Enthaltungen gab und somit Brandl nicht die absolute Mehrheit der 32 Stimmberechtigten erreicht habe. Bei der weiteren Abstimmung bekam dann Illein 17 Stimmen. Dagegen hatte Hansi Brandl am 7. März Einspruch eingelegt – beim Landesschiedsgericht der FDP in München (PaWo berichtete).

Dieses hat vergangene Woche ein Urteil gefällt und den Beteiligten zugestellt, wie der PaWo bestätigt wurde. Hansi Brandl bekam Recht, seine Nominierung am 10. Dezember 2017 war rechtlich einwandfrei.

Zumindest diesen Fakt bestätigen auf PaWo-Anfrage sowohl die Pressestelle des Landesvorstandes als auch Brandl. Diesem war noch ein „Die Gerechtigkeit hat gesiegt!“ zu entlocken, zur Urteilsbegründung wollte er sich aber nicht äußern.

Muss Liste nun sogar neu aufgestellt werden?

Denn die Kreisvorsitzende Bettina Illein hat noch vier Wochen Zeit, Rechtsmittel beim Bundesvorstand der FDP einzulegen! Auch Illein will deshalb „zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellungnahme abgeben“.

Die PaWo erfuhr aber doch Details zum Urteil: Knackpunkt sei nach dem Landesschiedsgericht, dass es keine offizielle Anfechtung der Wahl vom 10. Dezember 2017 gegeben hätte. Auch nicht vom Landesvorstand, der eine Neuwahl lediglich empfohlen habe.

Kurios: Sogar die eigentliche unnötige, erste Abstimmung am 11. Februar 2018 habe Brandl rechtmäßig für sich entschieden. Illeins Auslegung der Enthaltungen sei falsch gewesen!

Somit unterlag die Anwältin Illein auf ihrem ureigenen Betätigungsfeld Hansi Brandl und seiner Frau Sandra, die als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet. Und wohl ihren Polit-Gatten besser beraten hat, als Illein sich selbst.

Somit steht fest: Hansi Brandl ist der rechtmäßig nominierte Direktkandidat der FDP für den Stimmkreis Passau-West zur Wahl des Bayerischen Landtags am 14. Oktober 2018.

Für den Moment, denn Bettina Illein kann der Nominierungsposse ein weiteres Kapitel hinzufügen. Pikant: Nach der Illein-Nominierung war Mitte März in Deggendorf die Niederbayernliste der FDP aufgestellt worden – mit ihr auf Platz 8. Auch diese Liste müsste neu gewählt werden. Landtagsabgeordneter (und früherer Landrat) Alexander Muthmann aus Freyung, der auf Platz 2 gesetzt wurde, wertet die jetzige Situation als „nicht erfreulich“. Und mahnt zur Eile: Denn es seien Fristen einzuhalten bei der Meldung der Wahllisten. Und die Kandidaten müssten bald ihre Werbemittel in Auftrag geben können!

Passau