Austausch mit Kraftwerksbetreiber
Fortschreibung des Restwasserleitfaden erstmal auf Eis

18.05.2018 | Stand 29.07.2023, 9:31 Uhr
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Wasserkraftbetreiber in Bayern sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Ausschlaggebend war eine angedachte Novellierung des Mindestwasserleitfadens, die eine Festlegung neuer, höherer Werte für das sogenannte „Restwasser“ – also nicht energetische genutzte Wassermengen, die am Kraftwerkwerk vorbeigeleitet werden – mit sich bringen sollte.

PASSAU Das Vorhaben der Bayerischen Umweltministeriums hatte unter den privaten Kraftwerksbetreibern sprichwörtlich große Wellen geschlagen, wie auch bei einem Austausch unter regionalen Vertretern der Vereinigung der Wasserkraftwerke Bayern mit MdL Walter Taubeneder deutlich geworden ist. Die Eigentümer der Kraftwerke hatten den Kontakt zum Abgeordneten gesucht, um gemeinsam zu verdeutlichen, welche Konsequenzen eine Neuregelung und Ausweitung der Restwassermengen für sie hätte.

„Die pauschale Festlegung eines Mindestrestwassers ist für uns gleichbedeutend mit einer Teilenteignung. Wir sind seit Generationen mit dem Wasser verbunden und im Sinne des EEG seit Jahren als Produzent von sauberer, erneuerbarer Energie tätig“, betont Wolfgang Hartl, selbst Betreiber von Kleinwasserkraftwerken in Singham bei Bad Griesbach, Eichendorf und Grafenau. Für die BetreiberVereinigung sei es befremdlich, dass mittels eines neuen Leitfadens für die Restwassermengen die Erzeugung von sauberem Strom unterbunden werden sollte.

„Unsere Kraftwerke bestehen teils seit mehr als hundert Jahren, die Ökologie der Flüsse hat sich darauf eingestellt und die momentane Abführung des Restwassers gewährleistet meiner Einschätzung nach eine ausgewogene Wasserführung, die die Natur angenommen hat“, betont auch Franz Kinninger, Kraftwerksbetreiber aus Bayerbach, der damit auch den Naturschutzverbänden entgegentritt. „Auch wenn wir mit dem Wasser wirtschaften, haben wir die Umwelt stets im Blick und sind eng mit dem Lebensraum Wasser verbunden.“ Seiner Meinung nach müssten Restwassermengen stets individuell betrachtet werden.

Die existenziell bedrohliche Situation für die Wasserkraftbetreiber wurde MdL Walter Taubeneder auch bei einem Ortstermin in Parschalling, bei Kraftwerksbetreiber Josef Kalhamer vor Augen geführt. „Wir haben sowieso schon mit den wetterbedingt sinkenden Wassermengen zu kämpfen, wenn dies nun durch die Novellierung verstärkt wird, dann verliert die Wasserkraft ihre Rentabilität“, so Josef Kalhamer. Ein Kraftwerk zu betreiben, sei eine 365-TageAufgabe. „Wir sind rund um die Uhr für die Wasserkraft da, müssen uns um das Kraftwerk kümmern, das Schwemmmaterial verräumen, den Triebwerkskanal saubermachen und pflegen – natürlich wollen wir dann auch einen Ertrag haben“, zeigt der Betreiber sein Kraftwerk, das seit nunmehr 1848 in Betrieb ist.

Das gemeinschaftliche Auftreten der Wasserkraftbetreiber hat bereits erste Erfolge erzielt: So kann MdL Walter Taubeneder nach einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mitteilen, dass der Vorschlag für einen neuen „Mindestwasserleitfaden“ vorerst nicht weiterverfolgt werde und eine Fortschreibung des Restwasserleitfadens erstmal auf Eis gelegt werde. „Die Interessen von Wasserkraftwerksbetreibern und Naturschutzverbänden sind zu unterschiedlich. Der Freistaat hat nun die Aufgabe hier entsprechend zu vermitteln und neue Lösungsansätze zu erarbeiten, um einen entsprechenden Kompromiss zu schaffen“, erklärt der Abgeordnete und kann somit Entwarnung an die Betreiber weitergeben.

Vorne von links: MdL Walter Taubeneder, Martina Hösl, Ing.Reinhardt Gugetzer, Eberhard Plinganser, (hinten von links) Christian Fuchs, Dr. Josef Rampl, Franz Kinninger, Marithe Kinninger, Wolfgang Hartl und Fritz Schweiger. −Foto: Matthias Bredemeier

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