Ausschuss für Stadtentwicklung
Bauleitplanverfahren für Hafengelände Racklau, Kindertagesstätte am Klinikum und Gründerzentrum Digitalisierung

11.05.2018 | Stand 28.07.2023, 19:46 Uhr
−Foto: n/a

In seiner Sitzung am 15. Mai befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr unter anderem mit den Bauleitplanverfahren für das Hafengelände Racklau, eine Kindertagesstätte am Klinikum Passau und das Gründerzentrum Digitalisierung.

PASSAU Hafengelände Racklau: Im Detail soll das Gremium folgende Beschlüsse fassen: Für den Bereich des ehemaligen Hafens Racklau, d.h. dem sogenannten Winterhafen, wird der Flächennutzungsplan geändert und im Parallelverfahren hierzu der Bebauungsplan „Sondergebiet ehem. Hafen Racklau“ aufgestellt.

Dieses Nutzungskonzept soll – unter dem Stichwort „Leben mit dem Hochwasser“ – insbesondere touristische Nutzungen (Anlegestellen für Kreuzfahrtschiffe mit Terminal; Wassertaxi; Unterkunftsmöglichkeiten wie Hotel, Jugendherberge usw. in Form von „floating houses“, Hausbooten, Aqua- und Stelzenhäusern; Wohnmobilstellplätze) aber auch für Gewerbe und Wohnen (wie insbesondere studentisches Wohnen) umfassen. Im weiteren Verfahrensverlauf ist

- die verträgliche Abwicklung der Erschließung des Vorhabens einschließlich seiner Auswirkungen auf den bestehenden Verkehr ein Verkehrskonzept vorzulegen,

- die Geeignetheit der geplanten Wohnnutzungen mit einem Immissionsgutachten nachzuweisen und

- die ausreichende Berücksichtigung der Erfordernisse, die sich aus dem Natur- und Artenschutz sowie aus dem Überschwemmungsgebiet bzw. Hochwasserschutz ergeben, aufzuzeigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die o.a. Bauleitplanverfahren einzuleiten und insbesondere die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen.

Kindertagesstätte am Klinikum Passau: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 28. November 2017 die Einleitung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtpark“, Gmkg. St. Nikola und Haidenhof, beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplan sollen westlich der Einmündung der Leonhard-Paminger-Straße in die Innstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Kindertagesstätte samt Kinderkrippe und entsprechend erforderlicher Freiflächen geschaffen werden. Die bislang in diesem Bereich festgelegte Fläche „Grünflächen/Parkanlage“ wird in einem Teilbereich zugunsten einer „Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte“ entsprechend zurückgenommen.

Die Verwaltung soll nun beauftragt werden, die öffentliche Planauslegung sowie die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Gründerzentrum Digitalisierung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 28. November 2017 die Einleitung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Universität“, Gmkg. St. Nikola, beschlossen.

Mit diesem Bauleitplanverfahren wird der Urbebauungsplan „Universität“, Gmkg. St. Nikola, aus dem Jahr 1975 im Bereich der Anwesen Innstraße 69 geändert, um parallel zur Straße Rosenbergerweg/Innstraße im unmittelbaren Anschluss an das Adalbert-Stifter-Gymnasium ein Gründerzentrum Digitalisierung realisieren zu können.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren, da mit dieser Nachverdichtung ein Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegt. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Einwände ein.

Dem Stadtratsplenum soll empfohlen werden, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.

Passau