Wahl der Schöffen 2019 bis 2023
Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

04.05.2018 | Stand 21.07.2023, 6:12 Uhr
−Foto: n/a

Der Stadtrat der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 23. April den Beschluss über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Schöffengerichte des Amtsgerichts Passau und der Strafkammern des Landgerichts Passau für die Amtszeit 2019 bis 2023 gefasst.

PASSAU Die Listen liegen gemäß Gerichtsverfassungsgesetz in der Zeit vom 7. bis 14. Mai zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

- Bürgerbüro Passavia, Vornholzstraße 40, EG

- Bürgerbüro Rathaus, Rathausplatz 2, Zimmer 108

jeweils: Montag und Dienstag: 7.30 bis 16 Uhr; Donnerstag: 7.30 bis 17 Uhr; Mittwoch und Freitag: 7.30 bis 12 Uhr

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche nach Ende der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Bürgerbüro, Altes Rathaus, Zimmer 110, Einspruch erhoben werden.

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