Ein Gewinn für die gesamte Region
Bedienverbote für ÖPNV auf der Strecke Waldkirchen-Hutthurm-Passau ruhen

25.04.2018 | Stand 21.07.2023, 7:35 Uhr
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In Folge des von Landrat Franz Meyer im Dezember 2017 initiierten Spitzentreffens zum ÖPNV mit Verantwortlichen der Landkreise Passau und Freyung-Grafenau sowie der Stadt Passau hatten sich die Verkehrsunternehmen zu mehreren Gesprächen getroffen.

PASSAU Ergebnis: In Abstimmung der Firmen, der ÖPNV-Referate und der Regierung von Niederbayern werden die Bedienverbote auf den landkreisüberschreitenden Buslinien zwischen Passau, Hutthurm und Waldkirchen ab 1. Mai ruhen. Ziel ist es, mittelfristig einen gemeinsamen Nahverkehrsraum bzw. einen Verkehrsverbund für die Stadt Passau, den Landkreis Passau und den Landkreis Freyung-Grafenau zu schaffen. Bereits den jetzigen Schritt sieht Landrat Franz Meyer als „Gewinn für die gesamte Region“.

Das Aussetzen der Bedienverbote auf der Linie Waldkirchen-Hutthurm-Passau (mit Ausnahme einer stark frequentierten Schüler-Verbindung am Morgen) hat konkret folgende Auswirkungen:

- Sowohl in jeden Bus von VLP(RBO/Fürst) als auch der Firma Brunnhölzl kann an jeder Haltestelle ein- und ausgestiegen werden.

- Gekaufte Fahrkarten gelten in allen Bussen auf der Linie und werden gegenseitig anerkannt.

Passaus Landrat Franz Meyer bezeichnete diese Lösung als schnell und effektiv und zeigt sich optimistisch, dass auf Basis dieser guten Einigung auch der ÖPNV insgesamt auf einem guten Weg ist, um die landkreisübergreifenden Öffentlichen Personennahverkehre auf die Spur zu bringen. Dies werde von den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht erwartet. Der Landrat dankt neben den beteiligten Unternehmen und Fachreferaten der Landkreise und der Stadt Passau auch besonders der Regierung von Niederbayern für die konstruktive Mitarbeit.

„Mit dem Ruhen der Bedienverbote ist uns ein Durchbruch in der Entwicklung eines künftigen gemeinsamen Nahverkehrsraums gelungen. Ich danke allen Beteiligten für ihre Kooperationsbereitschaft in dieser Sache und sehe hier einen deutlichen Mehrwert für die künftigen Nutzer“, betont Landrat Sebastian Gruber.

Bedienverbote sind in der Organisation von ÖPNV-Angeboten ein übliches Mittel um eine ruinösen Verdrängungswettbewerb zu unterbinden. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Anbieter nach der Zuschlagserteilung für eine Strecke auch mit dem hier zu erwartenden Fahrgastaufkommen rechnen kann und nicht fremde Anbieter ebenfalls Passagiere befördern. Sind sich die betroffenen Verkehrsunternehmen aber einig, kann auf Beschränkungen dieser Art verzichtet werden.

Passau