Illegal oder Kulturgut?
PaWo-Watter-Bericht geht an Justizminister Bausback

05.04.2018 | Stand 20.07.2023, 11:07 Uhr
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MdL Walter Taubeneder fordert Regelung für Vereine

PASSAU Das traditionelle bayerische Kartenspiel „Watten“ gilt rechtlich als „Glücksspiel“, Turniere mit Start- und Preisgeld fallen deshalb unter den „Glücksspiel“-Paragrafen. Das ist zwar nicht neu, aber bei vielen Turnieren landauf, landab verfuhr man wohl nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Und nun gibt es einen Fall, bei dem der Veranstalter eines Watter-Turniers in der Oberpfalz anonym angezeigt wurde. Der Fußballverein wandelte die Geld- in Sachpreise um, aber trotzdem ermittelt die Staatsanwaltschaft, denn: Schon das Bewerben eines Watter-Turniers kann strafbar sein.

Berichte über diesen Fall verunsicherten auch in der Passauer Region Turnier-Organisatoren. Die PaWo berichtete vorvergangene Woche über die kurzfristigen Absagen zweier Watter-Turniere; bei dem einen war der Kindergarten Thurmannsbang Veranstalter, die Erlöse wären an diesen gegangen.

Nicht wenige Vereinsvorstände raufen sich die Haare und beklagten sich bei der PaWo-Redaktion: „Wird denn jetzt auch noch eines der letzten bayerischen Kulturgüter verboten!“ „Da heißt es, wir hätten zu wenig Polizisten und dann müssen die solchen Anzeigen nachgehen!“ Und: „Nach dem Rauchverbot ist das der nächste Sargnagel für die bayerischen Wirtshäuser!“

Auch MdL Walter Taubeneder hat auf den PaWo-Bericht hin wütende Anrufe bekommen: Die Politik soll für eine Lösung sorgen. Taubeneder ist ebenfalls der Meinung, hier handele es sich um ein bayerisches Kulturgut – was er bei nächster Gelegenheit dem bayerischen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback auf den Weg gab. Dieser bat den Passauer CSU-Abgeordneten um eine schriftliche Erläuterung. Der Einfachheit halber leitete Taubeneder besagten PaWo-Bericht an den Justizminister weiter. Taubeneder: „Formalrechtlich ist es halt so, dass Watten um Geld Glücksspiel ist. Aber man sollte bei der Beurteilung die besondere Bedeutung des Spiels als bayerisches Kulturgut beachten.“ Damit spricht Taubeneder nicht nur vielen Kartlern aus dem Herzen. Man darf gespannt sein, was der Justizminister antwortet!

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