Strafzettelflut, Platznot
Handwerker wollen bessere Parkmöglichkeiten!

28.03.2018 | Stand 13.09.2023, 14:32 Uhr
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Stadt Passau: Parkregelung ist für Firmen mit Ausweis „sehr handwerkerfreundlich gestaltet“

PASSAU Eine Strafzettelflut und schlechte Parkmöglichkeiten in der Stadt – das nervt einige Handwerker in Passau schon seit Jahren.

Die Parksituation in den Stadtteilen Grubweg, Hacklberg, Lüftlberg und vor allem in der Innenstadt seien für Handwerker sehr schlecht, so der Vorwurf einer Passauer Firma. „Die Theresienstraße ist immer zugeparkt“, berichtet ein Mitarbeiter der Firma. Die Heiliggeistgasse, Grabengasse oder Schulstraße würden ebenfalls selten einen freien Parkplatz bieten, auch wenn man mit dem Handwerkerausweis, den die Firma jährlich beantragt, auf Bewohnerparkplätzen und in eingeschränkten Halteverboten stehen bleiben dürfte. Ein paar Straßen vom Einsatzort entfernt zu parken, ist für die Handwerker keine Alternative: „Wir haben immer schweres Werkzeug dabei, da können wir nicht einfach weiter weg parken.“ Und wenn man aus Platznot an einer unpassenden Stelle, z. B. in einem absoluten Halteverbot, parkt, kassiere man sofort einen Strafzettel. Da würde auch der Handwerkerausweis, der Arbeitsstättennachweis oder die Parkscheibe nichts nützen, so die Passauer Firma.

„Das riecht direkt nach Geldmacherei“

Etwa 500 bis 600 Euro sollen die Handwerker allein im letzten Jahr für Strafzettel gezahlt haben. Die Firma ist sogar der Meinung, die Parkwächter bzw. die Stadt Passau würde ihnen „zum Fleiß“ Strafzettel verteilen: „Das riecht direkt nach Geldmacherei“.

Sie wünschen sich von den Parkwächtern und der Stadt Passau mehr Verständnis. „Generell gehört eine Lösung für Handwerker her. Wir brauchen andere Parkmöglichkeiten.“

Auf PaWo-Anfrage teilt die Stadt Passau mit: „Generell lässt sich festhalten, dass die Handwerkerregelungen sehr großzügig und damit sehr handwerkerfreundlich gestaltet sind.

Der Handwerkerparkausweis berechtigt insbesondere zum Parken an gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Zahlung der Parkgebühren, zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, auf Bewohnerstellplätzen, in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen und auf Gehwegen (wenn eine Restbreite von 1,50 m für die Fußgänger verbleibt).

Von der Privilegierung ausgenommen sind somit nur die Fußgängerzone und Bereiche, die mit absolutem Halteverbot beschildert sind. In einigen Straßen im Umgriff der Fußgängerzone (z. B. in der Theresienstraße) gibt es eine zeitliche Beschränkung von zwei Stunden. Eine zentrale Auflage ist es, dass der Ausweis im Original ausgelegt und ein Zusatzblatt mit der Angabe des Einsatzortes ausgelegt wird.“

„Überwachung nach Grundsätzen“

Den Vorwurf, die Parkwächter würden den Handwerkern „zum Fleiß“ Strafzettel verteilen, weist die Stadt zurück: „Die Überwachung erfolgt nach den Grundsätzen, wie sie auch für andere Verkehrsteilnehmer gelten.“

Passau