Bewerbungsfrist endet am 31. März
Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019/2023 gesucht

05.03.2018 | Stand 20.07.2023, 16:48 Uhr
−Foto: Foto: JanPietruszk/123RF

Bewerbung ist noch bis Samstag, 31. März 2018, möglich!

PASSAU Im Auftrag des Landgerichts Passau stellt die Stadt Passau eine Vorschlagsliste von Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019/2023 auf.

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben, das hohe Unparteilichkeit und viel Einfühlungsvermögen in die Situation von jungen Menschen verlangt, können sich beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Spitalhofstraße 21, 94032 Passau bewerben. Die Bewerbung kann entweder persönlich im Amt für Kinder, Jugend und Familie, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Die Kontaktadresse lautet:

Amt für Kinder, Jugend und Familie, Spitalhofstraße 21, 94032 Passau, Ansprechpartner Herr Kriegl, Zimmer 402, Tel. 396 - 710, Fax 396 – 88777, E-Mail: alois.kriegl@passau.de.

Die Meldungen für das Amt eines Jugendschöffen müssen bis Samstag, 31. März 2018, beim Amt für Kinder, Jugend und Familie registriert sein.

Auf der Internetseite der Stadt Passau unter www.passau.de ist ein Link zur Jugendschöffenbekanntmachung vom 25. Oktober 2017, eingestellt, außerdem kann ein Bewerbungsformular heruntergeladen werden.

Neben der erzieherischen Befähigung und Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen gibt es einige weitere Voraussetzungen für die Übernahme dieses Ehrenamtes:

Deutsche Staatsbürgerschaft, Wohnsitz in der Stadt Passau, gesundheitliche Eignung und Alter zwischen 25 und 70 Jahren.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird die Bewerbungen und Vorschläge prüfen und über die Vorschlagsliste beschließen.

Passau