FDP-MdL Alexander Muthmann
Raum mit besonderem Handlungsbedarf ist „Etikettenschwindel“

19.02.2018 | Stand 20.07.2023, 16:21 Uhr
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Als „Etikettenschwindel“ bezeichnet FDP-MdL Alexander Muthmann den Begriff „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“.

FREYUNG-GRAFENAU „Den Kommunen, die in diesem Bereich liegen, wird immer gesagt, dass die Politik ein besonderes Augenmerk auf sie hat und sie zusätzliche Fördergelder erhalten.“ In der Praxis sehe es allerdings ganz anders aus, erklärt Muthmann und nennt zwei wesentliche Bereiche: Bei den ÖPNV-Förderungen und beim Ausbau des Mobilfunknetzes.

„Alle reden von der Bedeutung des ÖPNV, gerade in strukturschwachen Bereichen“, so Muthmann. Konkrete Zahlen würden aber keine zielgerechte Förderung ergeben, sondern Gießkannenprinzip. „Räume mit besonderem Handlungsbedarf spielen bei der Förderlogik faktisch keine Rolle.“ Von den allgemeinen ÖPNV-Mitteln stünden 2017 nur zirka 20 Prozent für diese Räume zur Verfügung. Es gebe zwar darüber hinaus ein Förderprogramm „Mobilität im ländlichen Raum“.

„Dieses ist aber nicht auf den Raum mit besonderem Handlungsbedarf begrenzt und kann sogar Projekte in Verdichtungsräumen fördern“, erklärt Muthmann und nennt auch Zahlen: In den Jahren 2013 bis 2016 flossen jeweils 71 bis 76 Prozent dieser Mittel in Räume ohne besonderen Handlungsbedarf. Etwa 30 Prozent der Mittel gingen in den Jahren 2015 bis 2017 sogar an Aufgabenträger in Verdichtungsräumen ohne besonderen Handlungsbedarf. Düster sehe es vor allem im Regierungsbezirk Niederbayern aus.

Von 2014 bis 2016 lag der Anteil Niederbayerns an den Mitteln unter 10 Prozent, so Muthmann, seit 2012 wurden von den 16 Aufgabenträgern überhaupt erst fünf Landkreise gefördert, und zwar Deggendorf, Landshut, Kelheim, Passau und Regen.

Muthmann vermutet, dass es auch beim neu aufgelegten Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums zum Ausbau des Mobilfunks zu ähnlichen Problemen kommen wird. „Wirtschaftsministerin Aigner hat bereits angekündigt, dass der Freistaat bei allen Kommunen pauschal 80 Prozent der Kosten übernimmt“, so Muthmann. „Auch hier spielt der Raum mit besonderem Handlungsbedarf wieder keine Rolle und wird nicht bevorzugt behandelt.“

Muthmann greift daher in einem Landtagsantrag die Forderung der Enquete-Kommission „gleichwertige Lebensverhältnisse“ nach einer Differenzierung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf auf. „Es macht keinen Sinn, wenn schon mehr als die Hälfte Bayerns zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf geworden ist – wir brauchen endlich wieder ehrliches und transparentes Engagement“.

Passau