Bewerbung bis 28. Februar möglich
Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gesucht

01.02.2018 | Stand 25.07.2023, 2:47 Uhr
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Im Jahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Die Stadt Passau stellt derzeit eine Vorschlagsliste auf.

PASSAU Gesucht werden in der Stadt Passau insgesamt 43 Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Passau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat prüft die Bewerbungen und Vorschläge und schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2018 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einem Ehrenamt haben, das hohe Unparteilichkeit, Sozialkompetenz und Verantwortungsbewusstsein verlangt, können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 28. Februar schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Passau, (Stadt Passau, Bürgerbüro, Rathausplatz 2, 94032 Passau) bewerben. Ein entsprechendes Bewerbungsformular kann auf der Internetseite der Stadt Passau unter www.passau.de heruntergeladen werden.

Neben Objektivität, Unvoreingenommenheit und Kommunikationsfähigkeit sind einige weitere Voraussetzungen für die Übernahme des Ehrenamts erforderlich: Deutsche Staatsbürgerschaft (mit ausreichenden Deutschkenntnissen), Wohnsitz in der Stadt Passau, gesundheitliche Eignung und Alter zwischen 25 und 69 Jahren (zum Stichtag 1. Januar 2019). Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mitzuverantworten.

Passau