Verbesserung fürs ganze Sportspektrum
Förderung von Baumaßnahmen an Kleinsporthallen

08.12.2017 | Stand 31.07.2023, 16:29 Uhr
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In einem Schreiben informiert Finanzminister Dr. Markus Söder über die neue Regelung im Zusammenhang von Baumaßnahmen an Schulsportanlagen.

MÜNCHEN/LANDKREIS PASSAU In einem Schreiben an die Abgeordneten Walter Taubeneder und Dr. Gerhard Waschler informiert Finanzminister Dr. Markus Söder über die neue Regelung im Zusammenhang von Baumaßnahmen an Schulsportanlagen.

Um vor allem auch kleinere Kommunen „mit Blick auf die damit verbundene[n] finanzielle[n] Belastung[en] bei der Durchführung von Baumaßnahmen an ihren Schulsportanlagen unterstützen zu können, wird die […] notwendige Mindestanzahl an Sportklassen für Baumaßnahmen an Kleinsporthallen bzw. kleineren Außensportanlagen gestrichen“, so der Minister.

Somit könnten Kommunen künftig unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Sportklassen eine Förderung erhalten – Voraussetzung ist lediglich der schulaufsichtliche Bedarf. „Das ist eine positive Entwicklung, auch im Sinne des Vereins-, Breiten- und Leistungssportes in den Kommunen“, so MdL Waschler. Bisher waren für kleinere Schulstandorte bei Neubauten mindestens sechs, bei Generalsanierungen mindestens vier Sportklassen Voraussetzung für eine Zuweisungsberechtigung.

„Die Streichung der Mindestklassenzahl eröffnet einigen Standorten neue Möglichkeiten“, begrüßt auch MdL Taubeneder die Entscheidung. Damit sei neben dem ‚Reformpaket Schulsanierung‘ oder auch der erweiterten Bestandschutzregelung für Schulschwimmbäder und Schulsporthallen, ein weiterer Schritt im Rahmen eines verbesserten Förderrechts getan.

Passau