Dreist oder korrekt?
Erst Pipi, dann Knöllchen – der VÜD ist halt immer im Dienst

06.12.2017 | Stand 13.09.2023, 1:53 Uhr
Stefan Brandl
−Foto: n/a

Nach „unerlaubtem“ Klo-Gang Autos auf Malteserstift-Privatgrund inspiziert

PASSAU Pure Dreistigkeit oder absolut korrektes Verhalten – an dieser kuriosen Begebenheit städtischer Vorgehensweise werden sich sicherlich die Geister scheiden. Für Hans Martin Schedlbauer und seine Lebensgefährtin jedenfalls steht fest: Was sich der Mitarbeiter des Passauer Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD) da geleistet hat, könnte ein Nachspiel vor dem Kadi haben. Was ist passiert?

Auch die VÜD‘ler quält manchmal ein dringendes Bedürfnis. Wenn sie da im Bereich der Nibelungenstraße Ausschau auf Verkehrssünder halten, erleichtern sie sich gerne mal ihres Dranges auf der Behinderten-Toilette im Seniorenzentrum Malteserstift St. Nikola. Das ist zwar kein öffentliches Gebäude und eigentlich ist die Toilette keine öffentliche Bedürfnisanstalt, sondern nur den Bewohnern, deren Gästen und (ausnahmsweise) den Besuchern der Rosenkranzkapelle erlaubt, aber bis dato haben die Malteser ob der ungenierten Klo-Benutzung durch die städtischen Angestellten beide Augen zugedrückt.

So war es auch am 12. Oktober kurz vor Mittag. Da musste ein VÜD‘ler wieder mal plötzlich ganz dringend sein Geschäft erledigen. Er ging also von der Nibelungenstraße über den privaten Malteser-Innenhof zum Hintereingang zur Toilette. Und als er sein Geschäft erledigt hatte, nahm er offenbar die Fahrzeuge der Malteser-Bediensteten, die da auf dem privaten Parkplatz abgestellt waren, unter die Lupe. Prompt wurde er fündig – und knallte quasi als „Dankeschön“ für die eigentlich unerlaubte Klo-Benutzung einer Malteser-Mitarbeiterin ein Knöllchen an die Windschutzscheibe: Der TÜV war längst abgelaufen!

VÜD-Kontrolle sogar auf Garagenzufahrt erlaubt

Das brachte Hans Martin Schedlbauer – ebenfalls Malteser-Mitarbeiter beim ambulanten Pflegedienst – gehörig auf die Palme, galt der Strafzettel doch seiner Lebensgefährtin. „Auf einem Privatgrundstück eine Ordnungswidrigkeit festzustellen und mit einem 25 Euro Strafzettel zu belegen, das ist dreiste Kompetenzüberschreitung. Und außerdem ein Missbrauch unserer Gastfreundschaft, wenn der Mann vorher ohne zu fragen unsere Toilette benutzt“, schimpft Schedlbauer.

Ein fragwürdiges Verhalten des VÜD, wie sich Schedlbauer schriftlich beschwerte? Nun, der VÜD besteht auf die 25 Euro-Verwarnung. Denn: Fahrzeuge ohne gültige TÜV-Plakette dürfen auch auf privatem Grund nicht ohne Weiteres abgestellt werden. Solange das Gelände nicht abgesperrt und daher für jedermann zugänglich sei – sagt der VÜD – gelte es als öffentlicher Verkehrsraum. Die Verkehrsüberwachung könne also beispielsweise auch auf Garagenzufahrten und Privatwegen kontrollieren und dabei Verwarngelder verhängen. Der VÜD: „Wer sein Auto vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen will, muss es daher abmelden oder in eine geschlossene Garage stellen.“

Ergo: Schedlbauers Lebensgefährtin müsse zahlen oder es gibt ein Bußgeldverfahren. Genau das aber wollen die beiden nun erzwingen, um gerichtlich klären zu lassen, ob das Verteilen von städtischen Strafzetteln auf Privatgrund tatsächlich zulässig sei.

Eins jedenfalls ist gewiss: Die Nutzung der Malteserstift-Toilette durch ihre Außendienst-Mitarbeiter, teilte der VÜD mit, werde nicht mehr stattfinden…

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